Die Deutsche Post beendet zum Jahresende 2025 die Barauszahlung von Renten per Scheck. Betroffene Rentner müssen künftig eine Kontoverbindung angeben, da die Auszahlung ausschließlich noch per Überweisung erfolgt.
Barauszahlung der rente per scheck – bisherige regelung und hintergrund
Bislang konnten tausende Rentner ihre monatliche Rente in bar erhalten, ohne ein eigenes Bankkonto zu besitzen. Die Deutsche Post bot diesen Service über sogenannte Zahlungsanweisungen zur Verrechnung an. Dabei erhielten die Empfänger jeden Monat einen Scheck, den sie in einer Filiale der Postbank gegen Bargeld eintauschen konnten. Diese Form der Auszahlung ermöglichte es vor allem älteren Menschen oder Personen ohne Bankverbindung, ihre Rente unkompliziert zu beziehen.
Die Zahlungsanweisung zur Verrechnung ist jedoch ein Relikt aus früheren Zeiten, als Löhne und Gehälter häufig noch per Scheck ausgezahlt wurden und viele Menschen ihr Geld zuhause aufbewahrten. Heutzutage werden Schecks nur noch selten verwendet – meist bei Sozialleistungen oder wenn Empfänger mittellos sind und kein Konto besitzen.
Diese Art der Barzahlung gilt als veraltet und verursacht höhere Verwaltungskosten im Vergleich zur Überweisung auf ein Konto. Die meisten Rentenzahlungen erfolgen inzwischen unbar über Girokonten oder Postsparbücher bei Geldinstituten.
Einstellung des services ab dezember 2025 – was ändert sich für rentner?
Ab dem 1. Dezember 2025 stellt die Deutsche Post den Service der Barzahlung mittels Schecks endgültig ein. Auf ihrer Website heißt es: „Sie müssen Ihre Rente spätestens ab Dezember 2025 auf ein Konto überweisen lassen.“ Das bedeutet für alle betroffenen Rentner, dass sie bis dahin eine gültige Kontoverbindung hinterlegen müssen.
Wer dies versäumt, erhält seine Rente nicht mehr bar ausgezahlt und muss warten, bis eine Überweisung möglich ist beziehungsweise selbst aktiv werden und eine neue Zahlungsweise vereinbaren.
Für viele ältere Menschen stellt diese Umstellung eine Herausforderung dar, da sie bislang kein eigenes Girokonto nutzen oder mit Online-Banking wenig vertraut sind. Dennoch zwingt die Umstellung dazu, sich rechtzeitig um alternative Zahlungsmöglichkeiten wie Giro- oder Pfändungsschutzkonten zu kümmern.
Überweisungen statt schecks
„Die Umstellung zwingt viele Rentner dazu, sich mit modernen Bankdienstleistungen auseinanderzusetzen,“ heißt es aus Expertenkreisen.
Gründe gegen bare rentenauszahlungen – sicherheit und kostenaspekte
Die Entscheidung zugunsten reiner Überweisungen basiert auf mehreren Faktoren: Überweisungen gelten als schneller sowie sicherer gegenüber dem Umgang mit Bargeld-Schecks; zudem reduzieren sie Verwaltungsaufwand sowie Kosten für das Sozialversicherungssystem erheblich.
Schecks verursachen oft zusätzliche Gebühren durch Bearbeitungsschritte bei Banken beziehungsweise Ausgabestellen wie Filialen der Deutschen Postbank; im Inland fallen pro eingelöstem Scheck etwa neun Euro Gebühren an; ins Ausland können weitere Kosten hinzukommen.
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin: „Grundsätzlich werden Renten nur ‚unbar‘ über Bankkonten angewiesen.“ Nur wenige tausend Empfänger nutzen derzeit noch das Auszahlungsverfahren via Zahlungsanweisung zur Verrechnung als Ausnahme von dieser Regelung.
Rechtliche grundlagen zur abschaffung kostenfreier scheckzahlungen
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied Anfang Januar dieses Jahres , dass kein Anspruch besteht, Altersrenten kostenlos per Scheck auszuzahlen – sofern bereits ein Konto vorhanden ist. Im konkreten Fall verfügte der Kläger über ein Girokonto mit Zahlungseingängen sozialer Leistungen; daher sah das Gericht keine Verpflichtung seitens der Deutschen Rentenversicherung für kostenlose Barzahlungen via Schecks gegeben.
Diese Rechtsprechung bestätigt den Grundsatz: Die kostenfreie Überweisung aufs Konto ist Standardverfahren bei Rentenzahlungen; individuelle Wahlmöglichkeiten bezüglich des Auszahlungsweges bestehen nicht uneingeschränkt zugunsten des Leistungsempfängers.
Handlungsempfehlungen für betroffene rentner vor umstellung
Rentnerinnen und Rentner sollten frühzeitig reagieren und bis spätestens Dezember 2025 eine alternative Zahlungsweise vereinbaren beziehungsweise ihre Kontodaten aktualisieren lassen. Möglich sind neben klassischen Girokonten auch P-Konten mit Pfändungsschutzfunktionalität geeignet für Personen mit besonderen finanziellen Situationen oder Schuldenproblemen.
Wer bislang keine Bankverbindung besitzt oder Schwierigkeiten beim Einrichten eines Kontos hat, sollte Unterstützung durch Beratungsstellen suchen sowie Kontakt zu Banken aufnehmen — denn nach Ablauf dieser Frist erfolgt keine Barauszahlung mehr durch die Deutsche Post bzw. deren Partnerinstitute wie die Postbankfilialen vor Ort.
Eine rechtzeitige Anpassung verhindert Unterbrechungen beim Bezug lebenswichtiger Zahlungen wie Altersrenten.