Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt seit dem 1. Januar 2025 eine monatliche Pauschale von 42 Euro für Verbrauchspflegehilfsmittel im häuslichen Bereich. Trotz dieses Anspruchs schöpfen viele Pflegebedürftige die Leistung nicht vollständig aus, was auf bürokratische Hürden und unübersichtliche Bezugswege zurückzuführen ist.
Gesetzlicher rahmen und anspruch auf verbrauchspflegehilfsmittel
Die Grundlage für die Versorgung mit Verbrauchspflegehilfsmitteln bildet § 40 Absatz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch . Seit dem Jahresbeginn 2025 wurde der Höchstbetrag inflationsbedingt von zuvor acht Jahren bei 40 Euro auf nunmehr 42 Euro pro Monat angehoben. Diese Pauschale gilt bundeseinheitlich, wobei die gesetzlichen Krankenkassen keine darüber hinausgehenden Kosten erstatten dürfen.
Versicherte sollten vor Antragstellung prüfen, ob es aktuelle Anpassungen gibt; das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht jährlich aktualisierte Tabellen zu allen Pflegeleistungen. Die Pauschale dient ausschließlich zur Abdeckung von „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln“, also Materialien, die schnell verbraucht werden und eine keimarme sowie hygienische Pflege ermöglichen.
Zu den erstattungsfähigen Produkten zählen laut Hilfsmittelverzeichnis der Produktgruppe 54 unter anderem flüssige oder gelgetränkte Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Molton-Bettschutzauflagen sowie Schutzschürzen oder Mund-Nasen-Schutzmasken. Dauerhafte Hilfsmittel wie Rollstühle oder Duschhocker fallen nicht unter diese Regelung und werden separat abgerechnet.
Bezugswege und antragsverfahren bei pflegekassen
Der einfachste Weg zur Versorgung führt über einen formlosen schriftlichen Antrag bei der eigenen Pflegekasse. Nach Genehmigung können Sanitätshäuser oder Apotheken direkt mit der Kasse abrechnen; hierfür unterschreiben Versicherte eine Abtretungserklärung, sodass sie nicht in Vorkasse treten müssen.
Einige Kassen arbeiten jedoch mit exklusiven Vertragslieferanten zusammen. In diesen Fällen sind Versicherte verpflichtet, nur bei den gelisteten Firmen zu bestellen – ein Umstand, der insbesondere ältere Menschen ohne Internetzugang vor Herausforderungen stellt.
Alternativ können Betroffene selbst einkaufen – etwa in Drogerien – sofern ihre Kasse das Einreichen von Rechnungen erlaubt. Die Erstattung erfolgt dann nach Vorlage entsprechender Belege.
Darüber hinaus bieten manche Krankenkassen eine automatische Pauschalauszahlung an: Wenn drei Monate hintereinander gleichbleibende Belegsummen eingereicht werden, wird anschließend ohne weiteren Nachweis ein monatlicher Betrag ausgezahlt. Dieses Verfahren soll Verwaltungsaufwand reduzieren.
Praktische herausforderungen im alltag pflegender familien
In der Praxis zeigt sich ein uneinheitliches Bild: Während einige Kassen unkompliziert Daueraufträge einrichten, verlangen andere detaillierte Monatsbelege als Nachweis des tatsächlichen Bedarfs. Telefonische Anträge sind schwer nachvollziehbar und bieten wenig Rechtssicherheit im Widerspruchsfall; deshalb empfehlen Fachkräfte schriftliche Dokumentation aller Schritte inklusive Aufbewahrung von Rückantworten.
Ältere Alleinlebende berichten häufig davon, dass sie den formalen Prozess kaum bewältigen können. Bleibt die offizielle Versorgung aus bürokratischen Gründen aus, kaufen viele Betroffene notwendige Artikel privat trotz begrenzter finanzieller Mittel selbst ein – was einer verdeckten Kostenbelastung entspricht und dem Zweck der Pauschale widerspricht.
Beratungsstellen sprechen hier vom „stillen Verzicht“: Leistungsansprüche verfallen ungenutzt aufgrund eines komplexen Antrags- sowie Abrechnungssystems ohne ausreichende Barrierefreiheit für ältere Menschen oder Personen mit Einschränkungen.
Markttrends durch pflegebox-anbieter und preisentwicklung
Seit einigen Jahren etablieren sich sogenannte Pflegebox-Anbieter, welche kostenlose Monatslieferungen anbieten und direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Das Modell gilt als bequem: Nutzer füllen lediglich einen Online-Bestellantrag aus; alle Produkte werden automatisch geliefert.
Marktbeobachter kritisieren jedoch deutlich höhere Einzelpreise gegenüber klassischen Drogeriesortimenten beziehungsweise stationären Angeboten vor Ort. Dadurch wird das volle Budget oft ausgeschöpft – unabhängig davon, ob alle Artikel tatsächlich benötigt werden oder nicht.
Krankenkassen sehen sich daher gezwungen Verträge abzuschließen um Qualität sowie Vergütung kontrollieren zu können; gleichzeitig bleibt Kritik an mangelnder Transparenz bestehen.
Forderungen an politik zur vereinfachung des zugangs
Fachverbände wie der Deutsche Pflegerat setzen sich seit Langem für bundesweit einheitliche Standards beim Bezug von Verbrauchspflegehilfsmitteln ein: Dazu gehören standardisierte Formulare zur Antragstellung ebenso wie klar definierte Lieferoptionen samt digitaler Schnittstellen zum automatischen Hochladen von Belegen zwecks Entlastung administrativer Abläufe innerhalb der Kassenverwaltung.
Zudem wird geprüft ob mittelfristig moderate Erhöhungen des monatlichen Budgets gerechtfertigt sind angesichts dauerhaft gestiegener Preise insbesondere bei Desinfektions- sowie Schutzmitteln seit Beginn der Pandemie.
Pflegende Angehörige erhalten so bessere Orientierungshilfen hinsichtlich sinnvoller Produkteinsatzbereiche innerhalb ihrer individuellen Pflegesituation.
Nutzungshinweise für pflegende angehörige und betroffene personen
Für Betroffene ist es wichtig ihren tatsächlichen Bedarf realistisch einzuschätzen statt jeden Marketingimpuls sogenannter Box-Anbieter ungeprüft anzunehmen.
Ein Beratungsgespräch in einem regionalen Pflegestützpunkt kann klären welche Produkte medizinisch notwendig sind bzw. sinnvoll ergänzen.
Wer Artikel eigenständig beschafft sollte vorab schriftlich bestätigen lassen dass seine Krankenkasse Kassenzettel akzeptiert um spätere Erstattungsprobleme zu vermeiden.
Pflegende Angehörige sollten zudem prüfen ob lokale Apotheken oder Sanitätshäuser Direktabrechnung anbieten um finanzielle Vorleistungen zu umgehen.
Seit Anfang 2025 stehen somit monatlich bis zu 42 Euro pro Person bereit um Hygiene- sowie Schutzprodukte sicherzustellen.
Eine Nichtnutzung dieser Mittel kann langfristig Versorgungsengpässe verursachen etwa durch Infektionen im häuslichen Umfeld.
Daher empfiehlt es sich konsequent seinen Anspruch geltend zu machen denn diese Pauschale trägt wesentlich dazu bei Sicherheit Hygiene sowie Würde in häuslicher Pflege sicherzustellen.