Die Deutsche Rentenversicherung veröffentlicht jährlich Zahlen zu den durchschnittlichen Rentenzahlbeträgen, die je nach Rentenart stark variieren. Im Jahr 2023 zeigt sich ein deutlicher Unterschied zwischen der Altersrente für schwerbehinderte Menschen und der Altersrente für langjährig Versicherte.
Unterschiedliche rentenarten und ihre bezugsbedingungen
Im deutschen Rentenrecht existieren vier klassische Arten der Altersrenten, die sich in Bezug auf Bezugsalter, Abschläge und Voraussetzungen unterscheiden. Zwei dieser Rentenarten können grundsätzlich ohne Abschlag in Anspruch genommen werden, wenn bestimmte Bedingungen hinsichtlich Lebensalter und Versicherungszeiten erfüllt sind. Die anderen beiden – die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sowie die Altersrente für langjährig Versicherte – erlauben einen vorzeitigen Renteneintritt gegen Abschläge.
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen richtet sich an Personen mit einem anerkannten Schwerbehindertenausweis oder vergleichbaren Merkzeichen. Sie ermöglicht einen früheren Ruhestand als das reguläre gesetzliche Renteneintrittsalter. Die Altersrente für langjährig Versicherte steht Versicherten offen, die eine besonders lange Beitragszeit vorweisen können.
Beide Varianten sehen Abschläge vor, wenn der Ruhestand vor dem regulären Beginn angetreten wird. Diese Abschläge betragen pro Monat des vorgezogenen Bezugs 0,3 Prozent des monatlichen Zahlbetrags. Dabei ist zu beachten: Der maximale Gesamtabschlag unterscheidet sich deutlich zwischen den beiden Arten.
Während bei der Rente für schwerbehinderte Menschen maximal 10,8 Prozent Abzug möglich sind , liegt dieser Wert bei der Rente für langjährig Versicherte bei bis zu 14,4 Prozent . Das bedeutet konkret: Wer als Schwerbehinderter zwei Jahre früher in Rente geht als vorgesehen, zahlt weniger Abschlag als jemand mit langer Versicherungsdauer vier Jahre früher beginnt.
Diese Regelungen führen dazu, dass trotz eines häufig früheren Bezugsdatums die monatlichen Zahlbeträge bei Schwerbehinderten oft höher ausfallen als bei Langzeitrentnern mit längerer Beitragszeit.
Abschlagsregelungen und ihre auswirkungen auf rentenhöhe
Abschlagsregelungen wirken sich unmittelbar auf den monatlichen Bruttorentenbetrag aus. Ein Beispiel verdeutlicht dies anschaulich: Für jeden Monat des vorzeitigen Bezugs wird ein Abzug von 0,3 Prozent berechnet; somit summiert sich ein Jahr Frühbezug auf minus 3,6 Prozent vom ursprünglichen Betrag.
Für Geburtsjahrgänge ab dem Jahrgang 1964 gelten diese Werte verbindlich; sie bilden damit eine wichtige Grundlage zur Berechnung individueller Ansprüche im aktuellen System.
Der geringere maximale Abschlag von maximal 10,8 Prozent bei Schwerbehinderten bedeutet konkret eine größere Flexibilität beim frühzeitigen Ruhestand ohne allzu starke finanzielle Einbußen gegenüber anderen Formen des Vorbezugs wie etwa der Rente wegen langer Versicherungslaufzeiten mit bis zu 14,4 Prozent Abzügen.
Dieser Unterschied erklärt maßgeblich das Phänomen höherer Durchschnittsrenten unter Schwerbehinderten trotz vergleichbarer oder kürzerer Beitragszeiten im Vergleich zu Langzeitrentnern mit längeren Laufzeiten aber höheren Kürzungen durch stärkere Abschläge beim Vorziehen des Bezuges über mehrere Jahre hinweg.
Beispielrechnung am fall karin zur verdeutlichung unterschiedlicher abschlaege
Das Fallbeispiel einer fiktiven Versicherten namens Karin, geboren am 1. Januar 1964, illustriert praxisnah den Einfluss unterschiedlicher Regelungen auf tatsächliche Monatszahlungen:
Karin ist schwerbehindert anerkannt und plant ihren Ruhestand zum 1. Januar 2027. Bis Ende Dezember 2024 hat sie bereits insgesamt 41,5555 Entgeltpunkte erworben; durch weitere Berufstätigkeit bis Ende 2026 rechnet sie mit einem zusätzlichen Punkt pro Jahr – somit steigt ihr Gesamtwert auf 43,5555 Entgeltpunkte an.
Der aktuelle gesetzliche Rentenwert ab dem 1. Juli 2025 beträgt 40,79 Euro pro Entgeltpunkt; daraus ergibt sich zunächst ein theoretischer Bruttomonatsbetrag ohne Berücksichtigung von Abschlägen oder Zuschlägen:
43,5555 EP × 40,79 Euro = ca. 1.776 Euro brutto .
Bei Inanspruchnahme der Altersrente für langjährig Versicherte würde Karin bereits mit vollendetem Alter von 63 Jahren, also vier Jahre vor ihrem regulären Eintrittsalter , in Rente gehen müssen – was einen maximal möglichen Gesamtabzug von 14,4 % bedeutet .
Dies führt rechnerisch zu einer monatlichen Zahlung von rund 1.520,79 Euro brutto nach Abzug dieses hohen Prozentsatzes vom ursprünglichen Betrag .
Im Gegensatz dazu erlaubt es ihr Status als schwerbehinderter Mensch schon zwei Jahre vorher in Rente zu gehen – also zum 1. Januar 2029. Der entsprechende maximale Gesamtabschlag beträgt hier nur noch 7,2 % .
Daraus resultiert eine höhere Monatszahlung von etwa 1.648,71 Euro brutto, was gegenüber Variante „langjährig versichert“ einen Vorteil um rund 127,92 Euro darstellt.
Dieses Rechenbeispiel macht deutlich: Trotz eines früheren Bezugstermin bleibt durch geringere Kürzungen mehr Geld übrig – insbesondere relevant bei gesundheitlich bedingtem frühzeitigem Ausstieg aus Erwerbstätigkeit.
Bedeutung individueller entscheidung beim renteneintrittsdatum
Die Wahl des optimalen Zeitpunkts zum Eintritt ins Alterssicherungssystem hängt stark vom individuellen Lebensumfeld ab. Gesundheitliche Einschränkungen spielen ebenso eine Rolle wie familiäre Verpflichtungen oder finanzielle Rahmenbedingungen. Auch Arbeitsmarktchancen beeinflussen diese Entscheidung maßgeblich.
Für Personen mit anerkanntem Schwerbehindertenausweis stellt die gleichnamige Form der Altersrenten oft eine attraktive Option dar. Die niedrigeren gesetzlichen Mindestabschläge ermöglichen häufig höhere Zahlbeträge selbst dann, wenn man einige Jahre eher ausscheidet.
Wer nicht unter diese Kategorie fällt, muss hingegen andere Wege wählen; dabei sind teils höhere Kürzungen hinzunehmen. Dies kann langfristige Auswirkungen auf das verfügbare Einkommen im Alter haben.
Eine individuelle Beratung sowie genaue Berechnungen helfen dabei festzustellen, welche Variante jeweils sinnvoll erscheint. Nur so lässt sich vermeiden, dass man aufgrund falscher Annahmen unnötige finanzielle Nachteile erleidet.
Insgesamt zeigt das Beispiel klar: Bei gleichen Entgeltpunkten führt weniger starker Vorab-Abschlag automatisch zu höheren Netto-Rentenzahlbeträgen. Gerade wer gesundheitlich eingeschränkt ist, profitiert dadurch spürbar.