Im Fall der seit 2007 verschwundenen Madeleine McCann steht der deutsche Verdächtige Christian B. weiterhin im Fokus der Ermittlungen. Seine Haftzeit ist aufgrund einer ungewöhnlichen Zahlung derzeit unklar.
Hintergrund zum fall maddie und dem deutschen verdächtigen christian b.
Der Fall um das Verschwinden von Madeleine McCann aus einer portugiesischen Ferienanlage beschäftigt die Öffentlichkeit seit mehr als 18 Jahren. Die damals dreijährige Madeleine verschwand 2007 spurlos, was weltweit für Aufsehen sorgte. Deutsche Ermittler haben in den vergangenen Jahren den heute 48-jährigen Deutschen Christian B. unter Mordverdacht gestellt und öffentlich benannt, ohne dass bislang eine Anklage erhoben wurde. Die Unschuldsvermutung gilt weiterhin.
Christian B. sitzt aktuell wegen anderer Straftaten in Haft, darunter eine Verurteilung wegen Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin in Portugal aus dem Jahr 2019 durch das Landgericht Braunschweig. Im Oktober 2024 wurde er jedoch in einem weiteren Verfahren vom Vorwurf dreier Vergewaltigungen sowie zweier Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs freigesprochen.
Die Ermittlungen zum Verschwinden von Madeleine laufen parallel weiter, wobei die Behörden auch mögliche Fluchtabsichten des Verdächtigen beobachten, da seine verbleibende Haftzeit nur noch wenige Monate umfasst.
Skurrile zahlung und ihre auswirkungen auf die haftdauer von christian b.
Aktuell sorgt eine ungewöhnliche Zahlung für Unsicherheit bezüglich der Dauer der Haftstrafe von Christian B. Eine frühere Mitarbeiterin des Bundeskriminalamts überwies rund 1 450 Euro zur Begleichung einer offenen Geldstrafe für den verurteilten Sexualstraftäter – ein Vorgang, der nun überprüft wird.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, Hans Christian Wolters, erklärte: „Wir prüfen derzeit die Zahlung der Geldstrafe.“ Sollte sich herausstellen, dass es sich bei dieser Überweisung um ein Missverständnis handelt und sie versehentlich erfolgte, könnte das Geld zurückgefordert werden – mit Konsequenzen für die weitere Haftzeit des Verdächtigen.
Die Frau hatte angegeben zu glauben, dass sich die Strafe auf eine Beleidigung gegen einen Vollzugsmitarbeiter beziehe; erst später erfuhr sie vom Zusammenhang mit Körperverletzung – zu diesem Zeitpunkt war die Überweisung bereits erfolgt.
Würde das Geld zurückgezahlt werden müssen oder nicht anrechenbar sein, verlängert sich die Gefängniszeit von Christian B. wieder deutlich: Statt eines Entlassungstermins am 17. September würde er bis zum 6. Januar 2026 einsitzen müssen – wie zuvor berichtet wurde.
Diese Entwicklung zeigt exemplarisch komplexe Zusammenhänge zwischen Strafvollzug und bürokratischen Abläufen bei Zahlungen innerhalb des Justizsystems auf und beeinflusst unmittelbar den Status eines international beachteten Kriminalfalls wie jenem um Madeleine McCann.
Aktuelle situation im strafvollzug und perspektiven für christian b.
Derzeit verbüßt Christian B. seine Strafe wegen Vergewaltigung gemäß Urteil des Landgerichts Braunschweig aus dem Jahr 2019 weiter ab; andere Vorwürfe wurden vor kurzem gerichtlich fallen gelassen oder führten zu Freisprüchen im Oktober letzten Jahres nach einem umfangreichen Prozessverlauf mit mehreren Anklagepunkten gegen ihn.
In diesem Verfahren spielte auch jene ehemalige BKA-Mitarbeiterin eine Rolle am Rande: Sie hatte Kontakt zum Verteidiger Friedrich Fülscher aufgenommen – jedoch kam es nicht zu einer Zeugenaussage ihrerseits vor Gericht oder weiteren offiziellen Aussagen im Strafprozess selbst.
Angesichts seiner bevorstehenden möglichen Entlassung gibt es Spekulationen über Fluchtpläne ins Ausland durch den Beschuldigten; dies würde deutsche Ermittler vor erhebliche Herausforderungen stellen hinsichtlich weiterer Untersuchungen oder möglicher Anklagen im Zusammenhang mit dem „Maddie“-Fall sowie anderen Delikten.
dpa