Home Nachrichten Teilurteil im Prozess gegen US-Rapper combs zu sexualstraftaten in New York
Nachrichten

Teilurteil im Prozess gegen US-Rapper combs zu sexualstraftaten in New York

Share
Share

Der Prozess gegen den US-Rapper Sean Combs wegen mutmaßlicher Sexualstraftaten läuft seit Wochen vor dem Gericht in New York. Die Geschworenen haben nun ein Teilurteil gefällt, das jedoch noch keine abschließende Schuldfrage klärt.

Teilurteil der geschworenen im prozess gegen sean combs

Im Verfahren gegen Sean Combs, auch bekannt als Puff Daddy, haben die Geschworenen nach mehreren Verhandlungstagen ein Teilurteil getroffen. Nach Berichten mehrerer US-Medien, darunter der Sender NBC, sind sich die Jurymitglieder bei vier von fünf Anklagepunkten einig geworden. Der einzige strittige Punkt betrifft den Vorwurf der organisierten Kriminalität. Diese Einigung deutet darauf hin, dass zumindest bei den meisten Anklagevorwürfen eine gemeinsame Bewertung vorliegt.

Der 55-jährige Rapper ist unter anderem wegen Menschenhandels zum Zweck sexueller Ausbeutung sowie weiterer schwerwiegender Straftaten angeklagt worden. Die Tatsache, dass sich die Jury bis auf einen Punkt einigen konnte, lässt Beobachter vermuten, dass Schuldsprüche in mehreren Bereichen wahrscheinlich sind – dies bleibt jedoch Spekulation und wurde vom Gericht bislang nicht bestätigt.

Richter fordert einstimmiges urteil

Richter Arun Subramanian zeigte sich entschlossen, kein nur teilweise gefälltes Urteil zu akzeptieren und forderte die Geschworenen auf, ihre Beratungen fortzusetzen. Das bedeutet für den weiteren Verlauf des Prozesses eine Fortsetzung der Diskussionen innerhalb der Jury mit dem Ziel eines einstimmigen Gesamturteils.

Anklagen und verteidigung im sexualstrafprozess gegen combs

Die Staatsanwaltschaft von New York wirft Sean Combs vor, über Jahre hinweg Frauen missbraucht und bedroht zu haben. Er soll sie genötigt haben, seine sexuellen Wünsche zu erfüllen und dabei ein kriminelles Unternehmen mit Komplizen geführt haben. Im Laufe des mehrwöchigen Prozesses berichteten mehrere Frauen ausführlich von schweren sexuellen sowie körperlichen Misshandlungen durch den Rapper.

Combs hat alle Vorwürfe zurückgewiesen und plädiert auf nicht schuldig. Seine Verteidigung bestreitet sämtliche Anschuldigungen vehement und weist darauf hin, dass es keine belastbaren Beweise gebe.

Neben dem Strafverfahren laufen zahlreiche Zivilklagen gegen ihn: Eine Anwaltskanzlei aus Houston vertritt eigenen Angaben zufolge rund 120 Personen mit Vorwürfen gegenüber dem Musiker. Diese Klagen betreffen ebenfalls sexuelle Übergriffe oder andere Formen von Missbrauch durch Combs oder sein Umfeld.

Das Verfahren gilt als einer der prominentesten Prozesse dieser Art in jüngster Zeit und zieht große mediale Aufmerksamkeit auf sich – sowohl wegen des Bekanntheitsgrades des Angeklagten als auch aufgrund der Schwere der Anschuldigungen.

Share
Related Articles
Nachrichten

Schweiz und Frankreich fahren mehrere atomkraftwerke wegen hitze und warmer flüsse herunter

Hitzeperioden in der Schweiz und Frankreich führen zu Einschränkungen bei der Stromproduktion...

Nachrichten

Neue gesetzespläne in deutschland: verbote für lachgas und k.o.-tropfen bei jugendlichen

Lachgas wird in Deutschland zunehmend als Freizeitdroge konsumiert, vor allem von Kindern...

Nachrichten

Mythen über sonnencreme und sonnenbrillen: experten warnen vor falschen behauptungen in sozialen netzwerken

In sozialen Netzwerken verbreiten sich zahlreiche Mythen über die Schädlichkeit von Sonnencremes...

Nachrichten

Iran setzt Zusammenarbeit mit iaea offiziell aus – Peseschkian unterzeichnet gesetz zur atomkontrolle

Der Iran hat die Zusammenarbeit mit der Internationalen Atomenergiebehörde offiziell ausgesetzt. Präsident...

Immer aktuell: Nachrichten, Klatsch, Sport und Politik in Echtzeit.

Infos & Mitteilungen

Infos und Pressemitteilungen senden Sie eine E‑Mail an: info@thenga.de

Copyright © 2025 im Eigentum von Influencer Srls – Dieser Blog ist keine journalistische Publikation, da er ohne jegliche Periodizität aktualisiert wird. Er kann daher nicht als redaktionelles Produkt im Sinne des Gesetzes Nr. 62 vom 07.03.2001 angesehen werden.