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Sean „Diddy“ Combs in New Yorker Prozess teilweise schuldig gesprochen wegen Förderung von Prostitution

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Der US-Rapper Sean „Diddy“ Combs wurde in seinem Strafprozess vor einem New Yorker Gericht in drei von fünf Anklagepunkten freigesprochen. Die Jury sprach ihn insbesondere im Hauptvorwurf der organisierten Kriminalität und des Sexhandels frei, befand ihn jedoch der Beförderung zum Zwecke der Prostitution für schuldig.

Urteil im strafprozess gegen Sean „Diddy“ Combs

Im aufsehenerregenden Prozess gegen Sean „Diddy“ Combs standen fünf Anklagepunkte zur Debatte, die die Staatsanwaltschaft ihm vorwarf. Die Jury musste zu jedem Punkt einzeln entscheiden. Im ersten und schwerwiegendsten Vorwurf, der Verschwörung zur organisierten Kriminalität, sprach sie den Rapper frei. Ebenso wurde er im Zusammenhang mit dem Sexhandel an seiner langjährigen Ex-Freundin Cassandra Ventura sowie einer weiteren Zeugin unter dem Pseudonym „Jane“ nicht schuldig befunden.

Anders fiel das Urteil bei den Anklagen wegen Beförderung zum Zwecke der Prostitution aus: Hier erklärte die Jury Diddy jeweils für schuldig – sowohl bezogen auf Ventura als auch auf Jane und weitere beteiligte Sexarbeiterinnen. Diese Verurteilung stellt einen zentralen Punkt des Urteils dar und könnte erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Vor Verkündung des Urteils zeigte sich Diddy gefasst: Er wandte sich an seine Familie im Gerichtssaal mit den Worten „Wir schaffen das“ und hielt ein Blatt mit Psalm 11 aus der Bibel in Händen – ein Gebet um Schutz vor Bedrohungen. Nach Bekanntgabe des Urteils kniete er nieder, betete laut hörbar und richtete anschließend liebevolle Worte an seine Mutter Janice Combs sowie seine sechs Kinder.

Die Geschworenen zeigten unterschiedliche Reaktionen: Während einige sichtlich bewegt waren, reagierten andere erleichtert oder erfreut über das Ergebnis ihrer Beratung nach sieben Wochen Prozessdauer.

Hintergrund zu den anklagepunkten und rechtliche bewertung

Die Staatsanwaltschaft hatte Diddy insgesamt fünf Straftaten vorgeworfen: Verschwörung zur organisierten Kriminalität , zwei Fälle von Sexhandel sowie zwei Fälle von Förderung zum Zweck der Prostitution. Das RICO-Gesetz ist ein komplexes Bundesgesetz aus dem Jahr 1970, das ursprünglich gegen Mafia-Strukturen entwickelt wurde.

Um eine Verurteilung nach diesem Gesetz zu erreichen, muss bewiesen werden, dass eine kriminelle Organisation über mindestens zehn Jahre hinweg Straftaten begangen hat und dass einzelne Mitglieder gemeinsam mindestens zwei dieser Taten geplant haben – unabhängig davon, ob diese tatsächlich ausgeführt wurden oder nicht. In Diddys Fall warfen die Ermittler ihm acht verschiedene Verschwörungsdelikte vor – darunter Entführung, Brandstiftung oder Zwangsarbeit –, konnten aber keine ausreichenden Beweise liefern.

Vergleichbare Verfahren gab es bereits bei anderen Prominenten wie R&B-Sänger R. Kelly, dessen Verurteilung ebenfalls auf RICO-Anklagen basierte; dort spielten allerdings auch sexuelle Übergriffe an Minderjährigen eine Rolle – was bei Diddys Fall nicht gegeben war.

Während des Prozesses präsentierten Staatsanwälte umfangreiches Beweismaterial: Zeugenaussagen von mutmaßlichen Opfern wie Ventura und Jane sowie ehemaligen Mitarbeitern; hunderte Textnachrichten; E-Mails; Videoclips von sogenannten „Freak Offs“, also sexuellen Partys unter Beteiligung männlicher Prostituierter; zudem Aussagen prominenter Zeugen wie Sänger Kid Cudi .

Vorwürfe rund um sexuelle partys

Im Zentrum der Anschuldigungen standen sogenannte Sexorgien auf verschiedenen Anwesen Diddys in New York City sowie weiteren Orten wie Miami oder Ibiza. Der Rapper soll weibliche Begleiterinnen gezwungen haben, gemeinsam mit männlichen Prostituierten sexuelle Handlungen vorzunehmen – während er zusah oder selbst aktiv war.

Die Verteidigung bestritt diese Darstellung vehement: Die Frauen hätten freiwillig teilgenommen ohne Zwang durch Gewalt oder Erpressung beziehungsweise Abhängigkeiten durch Geld oder Drogen gehabt zu sein. Die Jury folgte dieser Argumentation weitgehend beim Thema Sexhandel selbst – wies aber darauf hin, dass die Organisation solcher Treffen durch Bereitstellung von Flugtickets für männliche Prostituierte als Förderung illegaler Prostitution gewertet wird.

Diese Beförderungsdelikte sind strafrechtlich relevant: Für jeden einzelnen kann eine Höchststrafe bis zu zehn Jahren Haft verhängt werden; somit droht theoretisch eine Gesamtstrafe bis 20 Jahre Gefängnis für Diddy aufgrund beider Verurteilungen in diesem Bereich.

Der Richter Arun Subramanian entscheidet nun über das Strafmaß für den seit September 2024 in Brooklyn inhaftierten Musiker – dabei hat er einen großen Ermessensspielraum zwischen wenigen Monaten Haftzeit bis hin zur maximalen Strafe.

Ausblick auf weitere verfahrensschritte

Nach Bekanntgabe des Urteils beantragten die Verteidiger am Mittwoch beim Gerichtshaftprüfungstermin die Freilassung ihres Mandanten bis zur endgültigen Strafzumessung. Die Staatsanwaltschaft widersprach diesem Antrag energisch mit Hinweis auf Fluchtgefahr beziehungsweise Wiederholungsrisiko aufgrund früherer Verstöße gegen Auflagen während laufender Verfahren.

Das letzte Wort liegt nun beim Richter Subramanian: Eine Anhörung hierzu ist am Nachmittag desselben Tages angesetzt worden . Dabei wird voraussichtlich auch ein Termin für die Verkündung des endgültigen Strafmaßes festgelegt.

Bis dahin bleibt P-Diddy weiterhin hinter Gittern – trotz seines optimistischen Ausspruchs „Ich komme nach Hause“ unmittelbar vor Beginn der Urteilsverkündung im Gerichtssaal.

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