Das Europäische Gericht hat entschieden, dass die Marke Testarossa weiterhin dem italienischen Sportwagenhersteller Ferrari gehört. Die Entscheidung folgt auf eine Klage gegen die Aufhebung des Markenschutzes durch das EU-Amt für geistiges Eigentum im Jahr 2023.
Geschichte und bedeutung der marke testarossa bei ferrari
Der Name Testarossa, ursprünglich als „Testa Rossa“ geschrieben, ist seit 1957 eng mit der Marke Ferrari verbunden. Damals entwickelte der italienische Hersteller einen Rennwagen für die Sportwagen-Weltmeisterschaft, dessen Motoren rote Ventildeckel trugen – daher stammt auch die Bezeichnung „Rot-Kopf“. Dieses Detail verlieh dem Fahrzeug nicht nur seinen Namen, sondern auch eine unverwechselbare Identität im Motorsport.
In den 1980er-Jahren griff Ferrari den Namen erneut auf und brachte ein Modell namens Testarossa auf den Markt. Dieser Sportwagen zeichnete sich durch seine charakteristische Keilform aus und wurde zu einem Symbol jener Zeit. Besonders bekannt wurde das Modell durch seinen Auftritt in der US-Fernsehserie Miami Vice, wo es von Hauptdarsteller Don Johnson gefahren wurde. Auffällig war dabei nicht nur das Design des Fahrzeugs, sondern auch seine Lackierung: Statt des klassischen Ferrari-Rots präsentierte sich der Testarossa in strahlendem Weiß – passend zur Ästhetik der Serie und ihrer Florida-Krimis.
Die Marke Testarossa steht somit sowohl für technische Innovation als auch für kulturelle Präsenz über mehrere Jahrzehnte hinweg. Trotz Produktionsende in den 1990er-Jahren blieb sie ein wichtiger Bestandteil des Markenportfolios von Ferrari.
Ein symbol mit kultstatus
„Der Testarossa verkörpert nicht nur die Ingenieurskunst von Ferrari, sondern auch ein Stück Popkultur,“ kommentieren Experten der Automobilbranche.
Rechtliche auseinandersetzung um den markenschutz von testarossa
Im Jahr 2023 hob das EU-Amt für geistiges Eigentum überraschend den Markenschutz für die Wortmarke Testarossa auf. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass Ferrari die Marke angeblich fünf Jahre lang nicht ernsthaft genutzt habe. Diese Einschätzung führte zu einer erheblichen Unsicherheit bezüglich der Rechte an diesem traditionsreichen Namen.
Gegen diese Entscheidung klagte Ferrari vor dem Europäischen Gericht erster Instanz und erhielt nun Recht zugesprochen: Der Markenschutz bleibt bestehen. Das Gericht stellte klar fest, dass Ferrari die Marke weiterhin verwendet habe – etwa beim Handel mit gebrauchten Fahrzeugen unter dem Namen Testarossa sowie beim Vertrieb von Ersatzteilen und lizenzierten Automodellen unter Ferraris Regie.
Diese Nutzung reiche aus, um einen dauerhaften Schutz zu gewährleisten, obwohl neue Fahrzeuge dieses Modells seit Jahrzehnten nicht mehr produziert werden. Damit bestätigte das Gericht ausdrücklich Ferraris Anspruch auf exklusive Rechte am Begriff Testarossa innerhalb Europas.
Hintergründe zur klage des spielzeugunternehmers kurt hesse
Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Beschwerde des Spielzeugunternehmers Kurt Hesse, welcher bereits mehrfach gegen große Autohersteller wegen Markenrechtsfragen vorgegangen ist. Bekannt sind insbesondere seine Auseinandersetzungen mit Unternehmen wie Opel bezüglich deren Blitz-Symbols.
Hesses Ziel scheint darin zu liegen, Lizenzgebühren zu umgehen oder alternative Nutzungsrechte an bekannten Automarken-Namen zu erlangen – beispielsweise bei Modellen legendärer Fahrzeuge oder bei Produkten wie Fahrrädern, E-Bikes oder Rasierapparaten unter Verwendung bekannter Bezeichnungen wie Testarossa.
Seine Klage richtete sich konkret gegen Ferraris Rechte am Markennamen Testarossa mit dem Versuch einer Löschung oder Einschränkung dieser Schutzrechte im europäischen Raum.
„Wir gehen davon aus, dass diese Klage versuchte, den Markenschutz zu schwächen, um Verhandlungsspielräume aufzubauen,“ so Juristen, die den Fall verfolgen.
Obwohl gegen das Urteil noch Rechtsmittel möglich sind, gelten deren Erfolgsaussichten als gering: Bereits im Jahr 2020 hatte der Europäische Gerichtshof zugunsten Ferraris entschieden und damit dessen Markenansprüche deutlich gestärkt. Die aktuelle Entscheidung setzt diese Linie fort und untermauert somit langfristig Ferraris Position gegenüber Wettbewerbern oder Nachahmern im Bereich Markenrechtsschutz europäisch etablierter Begriffe wie Testarossa deutlich stärker als zuvor möglich gewesen wäre.