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Ermittlungsrichter entscheidet über Untersuchungshaft des Messerangreifers von Mellrichstadt

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Ein 21-jähriger Verdächtiger steht im Fokus der Ermittlungen nach einem tödlichen Messerangriff in Mellrichstadt. Die Behörden prüfen seine Schuld- und Schuldfähigkeit sowie eine mögliche Unterbringung in einer Psychiatrie.

Tatverlauf und festnahme des verdächtigen in Mellrichstadt

Am Dienstagmorgen kam es im Unternehmen Überlandwerk Rhön in Mellrichstadt zu einem schweren Angriff mit einem Messer. Der 21-jährige Deutsche soll mehrere Kollegen attackiert haben, wobei eine 59-jährige Frau tödlich verletzt wurde. Zwei weitere Männer im Alter von 55 und 62 Jahren erlitten schwere Verletzungen. Die Polizei nahm den mutmaßlichen Täter kurz nach der Tat fest.

Die genauen Hintergründe und das Motiv für die Attacke sind bislang unbekannt. Zwischen den Orten Mellrichstadt und Meiningen, dem letzten Wohnort des Verdächtigen, liegen etwa 20 Kilometer Entfernung. Nach Angaben der Polizei wurde das Firmengebäude am Tag nach dem Vorfall wieder freigegeben, während ein Krisenteam den Mitarbeitern auf Wunsch psychologische Unterstützung anbietet.

Obduktion und ermittlungen

Die Obduktion der Getöteten ist für diese Woche geplant, um die Todesursache abschließend zu klären. Die Ermittlungen konzentrieren sich derzeit auf die Umstände des Angriffs sowie auf die Frage, ob weitere Personen gefährdet sein könnten.

Prüfung der schuld- und schuldfähigkeit sowie geplante unterbringung

Nach Informationen der Nachrichtenagentur DPA gilt der Tatverdächtige als psychisch krank; er befand sich bereits zuvor in Behandlung in einer psychiatrischen Einrichtung im thüringischen Meiningen. Aufgrund dieser Vorerkrankungen wollen die Staatsanwaltschaft und Ermittler eine vorläufige Unterbringung des Mannes in einer geschlossenen Psychiatrie erreichen.

Am Amtsgericht Schweinfurt soll heute ein Antrag auf einen entsprechenden Unterbringungsbefehl gestellt werden. Ein Sprecher der Behörde äußerte sich nicht zu Details dieses Verfahrens oder zur Einschätzung möglicher Schuldunfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat.

Zuvor berichtete die „Main-Post“ über Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Täters, ohne jedoch konkrete Angaben zur rechtlichen Bewertung wie Mord oder Totschlag zu machen. Weitere Untersuchungen sollen klären, ob bei dem jungen Mann zum Zeitpunkt des Angriffs Schuldfähigkeit vorlag oder ob er aufgrund seiner psychischen Verfassung als schuldunfähig eingestuft wird.

Diese juristischen Fragen sind entscheidend für das weitere Vorgehen gegen den Beschuldigten sowie für mögliche strafrechtliche Konsequenzen beziehungsweise therapeutische Maßnahmen innerhalb eines psychiatrischen Systems.

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