Polen reagiert auf verstärkte deutsche Grenzkontrollen und kündigt ab dem 7. Juli zeitweise Kontrollen an der Grenze zu Deutschland sowie Litauen an.
Polen kündigt grenzkontrollen als reaktion auf deutsche maßnahmen an
Die Regierung in Polen hat angekündigt, ab dem 7. Juli vorübergehend wieder Grenzkontrollen zu Deutschland einzuführen. Diese Maßnahme soll den „unkontrollierten Strom von Migranten hin und zurück begrenzen und verringern“, erklärte Regierungschef Donald Tusk am 1. Juli 2025. Neben der deutsch-polnischen Grenze sollen auch die Grenzen zum östlichen Nachbarland Litauen künftig kontrolliert werden.
Der Schritt erfolgt als direkte Reaktion auf die seit Mai verschärften deutschen Kontrollen, wie Tusk betonte: „Ich habe die deutsche Seite bereits im März vorgewarnt und mehrfach mit dem neuen Kanzler darüber gesprochen.“ Die bisher geduldige Haltung Polens gegenüber den einseitigen deutschen Maßnahmen könne angesichts der veränderten Praxis nicht mehr aufrechterhalten werden, insbesondere da nun auch Menschen nach Polen zurückgeschickt würden.
Die Wiedereinführung der Kontrollen markiert eine deutliche Verschärfung in der Migrationspolitik zwischen beiden Ländern. Sie soll verhindern, dass Personen ohne gültige Papiere oder Asylstatus ungehindert über die Grenze gelangen oder zurückkehren können. Die polnische Regierung sieht sich durch das Vorgehen Deutschlands gezwungen, eigene Maßnahmen zum Schutz ihrer Außengrenzen zu ergreifen.
Verstärkte deutsche grenzkontrollen seit mai 2025
Bereits seit Oktober 2023 führt Deutschland stichprobenartige Kontrollen an der Grenze zu Polen durch, um irreguläre Migration einzudämmen. Mit Amtsantritt der neuen Bundesregierung im Mai dieses Jahres verschärfte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt diese Praxis deutlich: Er ordnete intensivere Grenzkontrollen sowie die Möglichkeit zur Zurückweisung von Asylsuchenden direkt an der Grenze an.
Gerichtliche entscheidung rund um zurückweisungen
Diese restriktive Linie hält die Bundesregierung trotz einer Eilentscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts weiter aufrecht. Das Gericht hatte festgestellt, dass die Zurückweisung von drei somalischen Staatsangehörigen bei einer Kontrolle am Bahnhof Frankfurt am 9. Mai rechtswidrig gewesen sei – da zuvor nicht geklärt wurde, welcher EU-Staat für deren Asylantrag zuständig ist.
Das Bundesinnenministerium wertet diese Entscheidung jedoch als Einzelfall und setzt seine Praxis fort: Die drei Betroffenen wurden dennoch nach Polen zurückgeschickt – was zeigt, wie konsequent Deutschland seine neue Migrationspolitik umsetzt.
Die verstärkten Kontrollen sind Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Eindämmung illegaler Migration über zentrale Landgrenzen innerhalb Europas und spiegeln eine zunehmende politische Härte wider – sowohl in Berlin als auch nun in Warschau mit den angekündigten Gegenmaßnahmen Polens.