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Mutmaßlicher spion in berlin festgenommen iranische revolutionsgarde im fokus

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Ein 53-jähriger Mann mit dänischer Staatsangehörigkeit und afghanischen Wurzeln wurde in Dänemark festgenommen. Er steht unter Verdacht, für die iranische Revolutionsgarde in Berlin spioniert zu haben.

Beobachtung und festnahme des verdächtigen in berlin und aarhus

Der 53-jährige Ali H. reiste nach Deutschland, wo er von Sicherheitsbehörden bereits erwartet wurde. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhielt einen Hinweis eines ausländischen Nachrichtendienstes, der auf seine Aktivitäten aufmerksam machte. In Berlin verfolgten Verfassungsschützer tagelang jeden Schritt des Mannes, um sein Verhalten genau zu beobachten. Obwohl die Überwachung nicht lückenlos war, weckte das vermeintlich touristische Programm erhebliche Besorgnis bei den Ermittlern.

Ali H. besuchte gezielt Einrichtungen mit jüdischem Bezug sowie Orte der israelischen Gemeinde Berlins. Dazu zählten koschere Supermärkte und weitere Stätten, die symbolisch für jüdisches Leben stehen. Zudem zeigte er Interesse an bestimmten Personen aus der jüdischen Gemeinschaft Berlins sowie an Repräsentanten Israels vor Ort.

Aufgrund dieser Beobachtungen wertet der Generalbundesanwalt das Verhalten als mutmaßliche geheimdienstliche Agententätigkeit gegen Deutschland. Am 26.06.2025 erfolgte die Festnahme von Ali H., nachdem ein Auslieferungsersuchen gestellt worden war – vollzogen wurde sie in Aarhus, Dänemarks zweitgrößter Stadt.

Obwohl Ali H., dessen familiäre Wurzeln im Iran liegen, dänischer Staatsbürger ist, gilt seine Auslieferung nach Deutschland als sicherer Schritt ohne größere Widerstände seitens Dänemarks.

Die Bundesanwaltschaft äußert sich bislang nicht öffentlich zum Fall und verweist auf laufende Ermittlungen.

Verdacht auf anschlagsplanung und rechtliche bewertung durch bundesanwaltschaft

Nach aktuellen Erkenntnissen deuten Hinweise darauf hin, dass hinter dem Spionageverdacht möglicherweise eine Anschlagsplanung steckt – konkret gegen jüdische Einrichtungen oder Personen in Berlin.

Die Bundesstaatsanwälte sehen jedoch derzeit nur den Tatbestand der Spionage juristisch ausreichend belegt; ein Terrorismusverfahren wegen geplanter Anschläge sei noch nicht gesichert genug begründet worden.

Für geheimdienstliche Agententätigkeit drohen Haftstrafen von bis zu fünf Jahren; bei schweren Fällen kann diese Strafe bis zu zehn Jahre betragen.

Die Ermittler prüfen weiterhin intensiv alle verfügbaren Informationen zur möglichen Gefährdungslage sowie zur genauen Zielsetzung des Verdächtigen während seines Aufenthalts in Berlin.

Rolle der quds-einheiten als möglicher auftraggeber im fall ali h

Besondere Brisanz erhält das Verfahren durch den vermuteten Auftraggeber: Die Quds-Einheiten gelten als Eliteeinheit innerhalb der iranischen Revolutionsgarde mit Zuständigkeiten für Auslandseinsätze sowohl militärischer als auch geheimdienstlicher Natur.

Nach Einschätzung deutscher Sicherheitsbehörden könnte Ali H.’s Tätigkeit direkt von diesen Kräften koordiniert worden sein – was eine erhebliche sicherheitspolitische Dimension eröffnet.

Bereits 2017 gab es ähnliche Ermittlungen gegen mutmaßliche Agenten dieser Einheit wegen Spionageversuchen innerhalb Deutschlands; damals stand Reinhard Robbe , Wehrbeauftragter des Bundestags und Vorsitzender der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, im Fokus solcher Aktivitäten.

Das damalige Verfahren führte zu einer mehrjährigen Haftstrafe eines Beschuldigten wegen Geheimnisverrats beziehungsweise Spionage zugunsten Irans beziehungsweise seiner Spezialeinheiten wie den Quds-Kräften.

Interessanterweise zählt auch aktuell wieder die Deutsch-Israelische Gesellschaft laut Recherchen von ARD-Hauptstadtstudio und SWR zu möglichen Zielen des Verdächtigen Ali H., was Parallelen zum früheren Fall nahelegt und die Bedeutung dieses Netzwerks unterstreicht.

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