Die Stromsteuer in Deutschland bleibt für private Haushalte unverändert bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Während das produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft seit 2024 von einer deutlichen Entlastung profitieren, plant die Bundesregierung keine generelle Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher.
Zusammensetzung des strompreises und aktuelle regelungen zur stromsteuer
Der Strompreis für Haushaltskunden setzt sich aus verschiedenen Kostenbestandteilen zusammen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur umfassen diese unter anderem die Strombeschaffung, den Vertrieb mit Gewinnmarge, das Netzentgelt sowie diverse Abgaben, Umlagen und Steuern. Insgesamt machen Steuern und Abgaben derzeit etwa 20,9 Prozent des Endpreises aus. Die Stromsteuer beträgt aktuell 2,05 Cent pro Kilowattstunde für alle Verbraucher in Deutschland.
Seit Anfang 2024 profitieren bestimmte Branchen von einer reduzierten Stromsteuer: Das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft zahlen nur noch den europäischen Mindestbetrag von 0,05 Cent pro Kilowattstunde durch eine nachträgliche Erstattung. Für private Haushalte gilt hingegen weiterhin der reguläre Satz von 2,05 Cent. Das europäische Mindestmaß liegt hier bei mindestens 0,1 Cent pro Kilowattstunde – eine Reduzierung auf diesen Wert ist bisher nicht vorgesehen.
Beispiel zur verdeutlichung der unterschiede
Ein Beispiel verdeutlicht den Unterschied: Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 4.500 Kilowattstunden hätte durch eine Senkung auf das europäische Mindestmaß etwa 90 Euro jährlich sparen können. Diese Entlastung bleibt privaten Verbrauchern vorerst verwehrt.
Geplante maßnahmen der bundesregierung zur stromsteuer bis ende 2025
Die schwarz-rote Koalition plant keine generelle Absenkung der Stromsteuer für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Stattdessen soll die bestehende Regelung fortgeführt werden: Die Erstattung der höheren Steueranteile an das produzierende Gewerbe sowie an Land- und Forstwirte wird zunächst bis Ende Dezember 2025 verlängert.
Das Bundesfinanzministerium teilte mit: „Der Steuerentlastungssatz wird im § 9b StromStG unbefristet auf 20 Euro pro Megawattstunde festgeschrieben.“ Dies entspricht dem Mindestsatz von umgerechnet etwa 0,05 Cent je Kilowattstunde. Durch diese Maßnahme werden Unternehmen jährlich um circa drei Milliarden Euro entlastet.
Diese Verlängerung war bereits Teil eines Beschlusses zwischen SPD, Grünen und FDP in der vorherigen Ampel-Regierung gewesen; aufgrund des Scheiterns dieser Koalition wurde sie jedoch nicht umgesetzt – nun übernimmt die neue Regierung diese Linie ohne Ausweitung auf private Haushalte.
Finanzielle gründe hinter dem verzicht auf eine allgemeine senkung
Das Finanzministerium begründet den Verzicht auf eine allgemeine Senkung mit fehlenden finanziellen Mitteln im Bundeshaushalt. Während sich Mindereinnahmen durch Entlastungen ausschließlich fürs produzierende Gewerbe auf rund drei Milliarden Euro belaufen würden, wären sie bei einer flächendeckenden Reduzierung deutlich höher.
Laut Ministerium würden sich Steuermindereinnahmen bei einer Absenkung aller privaten Verbrauchertarife zunächst auf acht bis neun Milliarden Euro jährlich summieren – Tendenz steigend in Folgejahren aufgrund steigender Energiepreise oder Verbrauchsmengen.
Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD heißt es dazu ausdrücklich: „Alle Maßnahmen des Koalitionsvertrages stehen unter Finanzierungsvorbehalt.“ Trotz dieser offiziellen Begründung gibt es auch innerhalb der Regierungsparteien Kritik an dieser Entscheidung zur Nicht-Senkung zugunsten privater Haushalte.
Alternative entlastungsmaßnahmen gasumlage abschaffung und industriestrompreis
Anstelle einer allgemeinen Senkung verweist die Bundesregierung darauf, dass andere Maßnahmen Privathaushalte indirekt entlasten sollen – insbesondere über sinkende Gaspreise als Folge geplanter Abschaffungen bestimmter Umlagen zum Jahreswechsel.
Im aktuellen Haushaltsentwurf sind einmalige Mittel in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro vorgesehen zur Abschaffung der Gasumlage zum Jahresende; dies soll ab dem Jahr 2026 wirksam werden. Da Gaskraftwerke einen erheblichen Anteil am deutschen Energiemix haben, beeinflusst dies auch indirekt den Strompreis positiv für Endverbraucherinnen und -verbraucher.
Darüber hinaus plant die Regierung staatliche Hilfen speziell zur Reduzierung des Industriestrompreises nach Vorgaben eines neuen EU-Beihilferechtsrahmens. Wirtschaftsministerin Malu Dreyer kündigte an: „Ich werde nun ein konkretes Konzept für einen Industriestrompreis vorlegen.“ Ziel ist es laut Ministeriumsdirektorin Reiche , Unternehmen schnell spürbar zu entlasten; auch dieses Vorhaben soll erst ab dem Jahr 2026 greifen.