Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant, die Umgehung der Mietpreisbremse bei möblierten Wohnungen zu unterbinden. Trotz Verlängerung der Mietpreisbremse nutzen Vermieter weiterhin Schlupflöcher, um überhöhte Mieten zu verlangen.
Umgehung der mietpreisbremse bei möblierten wohnungen stoppen
Die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat angekündigt, die bestehenden Regelungen zur Mietpreisbremse für möblierte Wohnungen zu verschärfen. In einem Interview mit den Zeitungen der Mediengruppe Bayern kritisierte sie, dass viele Vermieter versuchen, die Mietpreisgrenzen durch minimale Möblierung zu umgehen.
„Deshalb meinen manche Vermieter, man könne die Mietpreisbremse umgehen, indem man in seine Wohnung zwei Stühle stellt. Wir wollen dieser Masche einen Riegel vorschieben“, erklärte Hubig deutlich.
Der Bundestag hatte kürzlich beschlossen, die Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 zu verlängern. Diese gilt grundsätzlich auch für möblierte Wohnungen. Allerdings erlaubt das Gesetz den Vermietern zusätzlich zur Kaltmiete einen Möblierungszuschlag zu verlangen – ohne dass dieser Zuschlag im Mietvertrag gesondert ausgewiesen werden muss. Für Mieter ist es dadurch oft schwer nachvollziehbar, ob und in welcher Höhe ein solcher Zuschlag berechtigt ist.
Hubig betonte:
„Es macht einfach einen Unterschied, ob Schlafzimmer, Wohnzimmer und Küche so gestaltet sind, dass man da mit einem Koffer einziehen kann oder ob da nur ein Tisch und zwei Stühle stehen.“ Sie kritisierte zudem persönliche Erfahrungen aus Berlin: Teilmöblierte oder teilgewerblich genutzte Wohnungen würden dort oft extrem teuer angeboten – eine Praxis mit System.
Der Deutsche Mieterbund unterstützt diese Kritik an den Schlupflöchern bei möblierten Wohnungen ausdrücklich. DMB-Präsident Lukas Siebenkotten bezeichnete dies gegenüber der dpa als „Riesenproblem“, das dringend behoben werden müsse.
Rechtliche grundlagen und ausnahmen der mietpreisbremse
Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt; diese definiert jede Landesregierung individuell. Bei Neuvermietungen darf die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen – einer Durchschnittsmiete vergleichbarer Wohnungen laut örtlichem Mietspiegel oder ähnlichen Quellen.
Es existieren jedoch Ausnahmen von dieser Regelung: So sind neu gebaute Wohnungen ausgenommen, wenn sie nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden. Ebenso gelten Ausnahmen für umfassend modernisierte Immobilien beim ersten Wiedervermieten nach Abschluss der Modernisierung.
Diese gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen verhindern helfen, dass sich Mieten unkontrolliert erhöhen können – insbesondere in Ballungsräumen mit hoher Nachfrage und begrenztem Angebot an Wohnraum.
Steigende mieten trotz gesetzlicher regelungen
In den vergangenen zehn Jahren haben sich Angebotsmieten drastisch erhöht – besonders in Großstädten zeigt sich eine starke Steigerung des Preisniveaus für Wohnraum zur Miete. Eine Analyse des Bundesbauministeriums belegt durchschnittliche Anstiege von fast 50 Prozent seit dem Jahr 2015 in den 14 größten kreisfreien Städten Deutschlands.
Besonders stark stiegen die Preise laut Daten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung in Berlin , gefolgt von Leipzig sowie Bremen . Die geringste Steigerungsrate wurde für Dresden ermittelt .
Ein wesentlicher Grund für diesen Trend liegt im anhaltenden Wohnungsmangel auf dem deutschen Markt: Die Zahl neu gebauter Wohneinheiten ist zuletzt zurückgegangen; entsprechende Zahlen veröffentlichte das Statistische Bundesamt jüngst ebenfalls.
Vor diesem Hintergrund setzt die schwarz-rote Bundesregierung große Hoffnungen auf ihren sogenannten „Bauturbo“. Ziel dieses Programms ist es vor allem durch Vereinfachung sowie Beschleunigung kommunaler Planungsverfahren mehr bezahlbaren Wohnraum schneller verfügbar zu machen – um so langfristig gegen steigende Preise vorzugehen und Engpässe am Wohnungsmarkt abzubauen.