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Berlin will schutz sexueller identität im grundgesetz verankern

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Die Berliner Landesregierung plant eine Bundesratsinitiative, um den Schutz der sexuellen Identität im Grundgesetz festzuschreiben. Der Vorstoß soll am 11. Juli in den Bundesrat eingebracht werden und zielt auf eine Erweiterung von Artikel 3 ab.

Initiative zur grundgesetzänderung in Berlin

Die Regierung von Berlin verfolgt das Ziel, die sexuelle Identität als geschützte Eigenschaft im Grundgesetz zu verankern. Konkret soll der erste Satz des dritten Absatzes von Artikel 3 um die Formulierung „sexuelle Identität“ ergänzt werden. Derzeit heißt es dort: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Mit der geplanten Änderung würde diese Liste erweitert und somit explizit auch Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und Geschlechtsidentitäten vor Diskriminierung geschützt.

Der Senat in Berlin plant die Beschlussfassung für diesen Vorstoß bereits am Dienstag vor dem Einbringen des Antrags in den Bundesrat am 11. Juli 2025. Eine Sprecherin des Senats bestätigte diese Schritte gegenüber Medienberichten wie dem „Tagesspiegel“. Die Initiative ist Teil eines größeren politischen Engagements Berlins für mehr Gleichberechtigung und Akzeptanz gegenüber LSBTIQ-Personen .

Trotz dieser klaren Absicht bleibt offen, ob die Verfassungsänderung tatsächlich realisiert wird. Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine qualifizierte Mehrheit erforderlich: Zwei Drittel der Stimmen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat müssen zustimmen – ein hoher politischer Hürdenlauf angesichts unterschiedlicher Mehrheiten auf Länderebene.

Gesellschaftlicher hintergrund und politische bedeutung

Die Forderung nach einem expliziten Schutz sexueller Identität basiert auf langjährigen Erfahrungen von Benachteiligungen sowie Gewalt gegen LSBTIQ-Personen in Deutschland. Nach Angaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD in Berlin sind viele Betroffene weiterhin Diskriminierungen ausgesetzt – sei es durch verbale Anfeindungen oder körperliche Übergriffe.

Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner hatte bereits beim Christopher Street Day im Juli 2023 angekündigt, dass Berlin sich mit einer Bundesratsinitiative für diesen Schutz einsetzen werde. Die CSD-Veranstaltungen gelten als wichtige Plattformen zur Sichtbarmachung queerer Lebensrealitäten sowie zum Protest gegen Diskriminierung.

Engagement junger aktivist:innen

In diesem Kontext gewinnt auch das Engagement junger Aktivist:innen an Bedeutung: So findet etwa am kommenden Samstag zum zweiten Mal ein CSD in Eberswalde statt – initiiert von der non-binären Studentin Maximilian Armonies. Sie betont die Wichtigkeit öffentlicher Präsenz trotz möglicher Angriffe mit den Worten: „Wir gehen nicht weg, wir unterstützen uns gegenseitig.“ Solche Aktionen verdeutlichen den gesellschaftlichen Druck sowie das Bedürfnis nach rechtlichem Schutz für sexuelle Vielfalt.

Die geplante Verfassungsänderung wäre ein symbolisch starkes Signal auf bundespolitischer Ebene zugunsten einer inklusiven Gesellschaft ohne Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität – vorausgesetzt sie findet ausreichende Unterstützung bei Bund und Ländern.

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