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Auslieferung an Ungarn: Verfahren gegen Maja T. und Zaid A. im fokus

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Das Strafverfahren gegen Maja T. in Budapest dauert an, während in Deutschland die mögliche Auslieferung des syrischen Staatsbürgers Zaid A. aus Nürnberg nach Ungarn geprüft wird. Beide stehen im Zusammenhang mit Angriffen auf Rechtsextreme bei der Veranstaltung „Tag der Ehre“.

Strafverfahren gegen maja t. in budapest und ihre gesundheitliche situation

Seit Februar 2025 läuft vor dem Stadtgericht Budapest das Verfahren gegen die non-binäre Person Maja T., die sich wegen zweier Angriffe auf Teilnehmer des rechtsextremen „Tag der Ehre“ verantworten muss. Die Vorwürfe umfassen den Einsatz von Schlagstöcken und anderen Waffen, durch die mehrere Personen schwer verletzt worden sein sollen. Bislang hat sich Maja T., die ursprünglich aus Jena stammt, zu den Anschuldigungen nicht geäußert.

Parallel zum Verfahren befindet sich Maja seit knapp drei Wochen im Hungerstreik, um gegen ihre Isolationshaft zu protestieren – eine Maßnahme, mit der sie auf ihrer Wahrnehmung politischer Motive hinter ihrer Inhaftierung aufmerksam machen will. Ihr Vater, Wolfram Jarosch, berichtet von einem Gewichtsverlust von zehn Kilogramm und äußert große Sorge um ihren Gesundheitszustand: „Hier geht es nicht um Gerechtigkeit oder eine menschenwürdige Unterbringung, sondern um ein politisches Exempel.“ Er kritisiert zudem, dass Majas Gesundheitszustand von Ärzten beurteilt werde, die weder Deutsch noch Englisch ausreichend beherrschen.

Die Situation wirft Fragen zur Einhaltung menschenrechtlicher Standards auf und führt zu Forderungen nach Intervention durch das deutsche Außenministerium mit dem Ziel einer Rückholung Majas nach Deutschland.

Rechtsstaatliche zweifel am verfahren in ungarn laut deutschem anwalt

Der deutsche Strafverteidiger Sven Richwin, der mehrere Prozesstage in Budapest begleitet hat, äußert erhebliche Zweifel an den rechtsstaatlichen Grundsätzen des Verfahrens gegen Maja T.. Besonders irritierend sei für ihn als deutschen Juristen das Fehlen des Unmittelbarkeitsgrundsatzes – ein Kernprinzip deutscher Strafprozesse –, wonach Urteile ausschließlich auf Zeugenaussagen oder Beweismitteln beruhen müssen, die während der Hauptverhandlung persönlich erhoben wurden.

In Ungarn hingegen werde häufig nur aus Akten zitiert; was tatsächlich im Gerichtssaal gesagt werde oder welche Beweise gewürdigt würden, spiele kaum eine Rolle für das Urteilsergebnis. Richwin beschreibt zudem eine Verfahrensführung durch den Richter als parteiisch: „Er macht kein Geheimnis daraus, dass er Maja als schuldig ansieht.“ Mehrfach habe dieser Richter Kritik aus dem Ausland zurückgewiesen und als unbegründet bezeichnet.

Diese Umstände werfen grundsätzliche Fragen zur Fairness des Prozesses sowie zur Einhaltung internationaler Rechtsstandards bei Auslieferungsverfahren auf.

Mögliche weitere auslieferung eines beschuldigten nach ungarn

Neben Maja T., deren Auslieferung bereits erfolgt ist – trotz heftiger Kritik deutscher Gerichte und Menschenrechtsorganisationen sowie eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts –, steht nun auch ein weiterer Beschuldigter vor einer möglichen Überstellung nach Ungarn: Der syrische Staatsbürger Zaid A. aus Nürnberg wird verdächtigt, ebenfalls an Angriffen beim „Tag der Ehre“ beteiligt gewesen zu sein.

Nachdem Zaid A., zunächst untergetaucht war, ergriff Anfang 2025 freiwillig Kontakt zu Ermittlungsbehörden in Köln und wurde dort festgenommen; mittlerweile ist sein Haftbefehl vom Kammergericht Berlin außer Vollzug gesetzt worden – dennoch läuft das Auslieferungsverfahren weiter.

Der Bundesgerichtshof prüft derzeit seine Zuständigkeit für diesen Fall; bisher hält das Berliner Gericht eine Auslieferung nicht grundsätzlich für unzulässig und sieht keine offensichtlichen Hindernisse dagegen – insbesondere keine Hinweise darauf etwaiger Menschenrechtsverletzungen bei einer Überstellung nach Ungarn.

Menschenrechtliche bedenken bei ausgelieferungen innerhalb europas

Ein wesentliches Kriterium bei Entscheidungen über internationale Auslieferungen sind potenzielle Risiken unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung sowie fehlende rechtsstaatliche Garantien im Zielland – Faktoren also wie Haftbedingungen oder faire Prozessführung vor Ort.

Deutschland darf keine Personen dorthin überstellen lassen, wenn konkrete Gefahren bestehen, dass Menschenrechte verletzt werden könnten; doch sind diese Hürden hoch angesetzt, da innerhalb Europas meist davon ausgegangen wird, dass Mitgliedsstaaten Mindeststandards erfüllen müssen, weshalb Ausnahmen selten greifen.

Im Fall Zaid A. steht noch keine endgültige Entscheidung bevor, jedoch zeigen Vergleiche mit anderen europäischen Ländern wie Frankreich oder Italien, wo Gerichte ähnliche Fälle behandelt haben, deutliche Parallelen: Dort wurden mehrfach Überstellungen gestoppt.

So verweist etwa das Pariser Berufungsgericht im Fall eines Aktivisten namens „Gino“, ebenfalls Teil desselben Komplexes, darauf, dass aufgrund öffentlicher Diffamierungen durch ungarische Regierungsvertreter kein faires Verfahren gewährleistet sei. Sein Anwalt Laurent Pasquet-Mariacce erklärt: „Sie werden als Terroristen dargestellt; so wird die Unschuldsvermutung verletzt.“

Auch Berichte über Haftbedingungen wie jene von Maja T. führten dazu, dass französische Richter unmenschliche Behandlung vermuten.

Italienisches gericht stoppt ausgelieferte antifaschistin dank politischer unterstützung

Ähnliche Entscheidungen fällten italienische Gerichte bereits 2024: Dort verhinderten Richterinnen und Richter aufgrund konkreter Risiken erniedrigender Haftbedingungen ebenfalls eine Überstellung eines weiteren Beschuldigten desselben Komplexes.

Besondere Aufmerksamkeit erhielt dabei auch der Fall der linken Aktivistin Ilaria Salis, deren Inhaftierung in Ungarn einen öffentlichen Aufschrei hervorrief. Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni setzte sich persönlich für Salis ein; ihr Engagement trug maßgeblich dazu bei, politische Aufmerksamkeit für menschenrechtliche Bedenken zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund fordert nun auch das Berliner Kammergericht konkrete Zusicherungen seitens Ungarns bezüglich angemessener Unterbringungsbedingungen für Zaid A., nachdem bereits Zusagen gegenüber Maja T. laut ihrem Anwalt gebrochen wurden. Diese Entwicklung zeigt weiterhin Spannungen zwischen nationalem Rechtsschutz europäischer Staaten sowie internationalen Verpflichtungen gegenüber Menschenrechten innerhalb grenzüberschreitender Strafverfahren auf.

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