Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen einen 15-jährigen syrischen Staatsbürger aus Brandenburg erhoben, der einen geplanten Terroranschlag auf Konzerte von Taylor Swift unterstützt haben soll. Die Anschlagspläne betrafen drei abgesagte Veranstaltungen im August 2024.
Hintergrund der anschlagspläne und beteiligten personen
Im August 2024 mussten drei Konzerte der US-amerikanischen Sängerin Taylor Swift, damals 35 Jahre alt, kurzfristig abgesagt werden. Grund dafür war die Entdeckung eines geplanten Terroranschlags auf diese Veranstaltungen. Die Bundesanwaltschaft ermittelt seitdem gegen mehrere Verdächtige, darunter den nun angeklagten Jugendlichen aus Brandenburg mit syrischer Staatsangehörigkeit, dessen Name mit Mohammad A. angegeben wird.
Laut Mitteilung der Behörde soll Mohammad A. im Zeitraum von Mitte Juli bis August 2024 aktiv an den Vorbereitungen beteiligt gewesen sein. Er stand demnach in Kontakt mit einem Hauptverdächtigen aus Österreich, einem damals 19-jährigen Mann, der den Sprengstoffanschlag auf das Konzert in Wien geplant haben soll. Beide sollen Anhänger des sogenannten Islamischen Staates gewesen sein und sich gegenseitig bei der Umsetzung ihrer Pläne unterstützt haben.
Ermittlungen und digitale vernetzung
Die Ermittlungen zeigen laut Anklageschrift, dass Mohammad A. unter anderem eine Bombenbauanleitung aus dem Arabischen ins Deutsche übersetzt hat und über das Internet Verbindungen zu IS-Mitgliedern im Ausland herstellte. Außerdem habe er dem österreichischen Hauptverdächtigen einen Treueschwur gegenüber dem IS übermittelt – ein Schritt zur formellen Zugehörigkeit zur Terrororganisation.
Diese Zusammenarbeit zwischen einem minderjährigen Unterstützer in Deutschland und einem erwachsenen Planer in Österreich verdeutlicht die grenzüberschreitende Dimension islamistischer Terrornetzwerke sowie deren Nutzung digitaler Kommunikationswege für Anschlagsvorbereitungen.
Reaktionen von Taylor Swift und bewertung durch die Bundesanwaltschaft
Taylor Swift äußerte sich nach Bekanntwerden des vereitelten Anschlags öffentlich zu den Absagen ihrer Konzerte: „Die Absage unserer Konzerte in Wien war schrecklich.“ Sie berichtete weiter von Angstgefühlen und Schuldgefühlen angesichts zahlreicher Fans, die bereits Tickets besaßen oder anreisten: „Aber ich war den Behörden auch so dankbar, denn dank ihnen trauerten wir um Konzerte und nicht um Menschenleben.“
Die Bundesanwaltschaft bewertet den Angeklagten trotz seines jungen Alters als „Jugendlichen mit Verantwortungsreife“. Das bedeutet juristisch gesehen, dass er zum Tatzeitpunkt das Unrecht seiner mutmaßlichen Handlungen erkennen konnte – eine Voraussetzung für strafrechtliche Verantwortlichkeit nach Jugendstrafrecht.
Der Fall zeigt damit auch Herausforderungen bei der Strafverfolgung junger Tatverdächtiger im Kontext politisch motivierter Gewalt auf internationaler Ebene sowie die Bedeutung frühzeitiger Prävention gegen Radikalisierung insbesondere unter Minderjährigen.
Insgesamt verdeutlicht dieser Prozess sowohl die Gefahren terroristischer Aktivitäten rund um Großveranstaltungen als auch das Zusammenspiel nationaler Sicherheitsbehörden bei deren Verhinderung.