Ein 61-jähriger deutscher Staatsbürger wurde am Flughafen München beim Versuch, eine nicht registrierte Pistole mit in die USA zu nehmen, von der Bundespolizei festgehalten.
Kontrolle am check-in und auffällige waffe
Am 26.06.2025 fiel ein 61 Jahre alter Mann bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen München auf, als er für seinen Flug nach San Diego eincheckte. Die Bundespolizei überprüfte den Reisenden routinemäßig und entdeckte dabei eine Schusswaffe sowie zwei leere Magazine in seinem Gepäck. Die Waffe stammte von der spanischen Marke Astra Unceta Y Compañia S.A., einem Unternehmen aus dem Baskenland, das im Jahr 1908 gegründet wurde und 1997 Konkurs anmeldete.
Pistole mit historischer bedeutung
Die Pistole ist historisch bedeutsam: Während des Spanischen Bürgerkriegs unterstützte der Besitzer die faschistischen Kräfte, während die Belegschaft des Unternehmens auf Seiten der Republik stand. Diese Hintergründe sind Teil einer komplexen Geschichte rund um das Unternehmen und seine Produkte.
Der Mann gab an, dass er die Waffe von seinem kürzlich verstorbenen Großvater geerbt habe und diese nun dauerhaft in die USA bringen wolle. Trotz dieser Erklärung war das Mitführen einer solchen Schusswaffe ohne entsprechende Registrierung verboten.
Strafverfahren wegen unerlaubtem waffenbesitz
Eine anschließende Überprüfung im deutschen Waffenregister ergab laut Angaben der Bundespolizeidirektion München, dass die vorgefundene Pistole nicht registriert war. Auch für den Großvater bestand keine legale Erlaubnis zum Besitz dieser Waffe – somit handelte es sich um einen unerlaubten Waffenbesitz über mehrere Generationen hinweg.
Die Bundespolizei leitete daraufhin ein Strafverfahren gegen den 61-jährigen Deutschen wegen des unerlaubten Besitzes sowie Führens einer Schusswaffe ein. Im Rahmen dieses Verfahrens musste er eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro hinterlegen, bevor er den Flughafen verlassen durfte.
Die beschlagnahmte Pistole sowie die beiden leeren Magazine verblieben bei den Behörden zur weiteren Untersuchung und Sicherstellung im Rahmen des laufenden Verfahrens gegen den Beschuldigten.
Dieser Vorfall unterstreicht erneut die strengen Kontrollen an deutschen Flughäfen hinsichtlich verbotener Gegenstände im Reisegepäck – insbesondere wenn es um Schusswaffen geht –, um Gefahren für Passagiere und Personal zu vermeiden. „Sicherheit hat hier oberste Priorität.“