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Familiennachzug für subsidiär schutzberechtigte soll erneut ausgesetzt werden

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Der Bundestag plant, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte um weitere zwei Jahre auszusetzen. Diese Maßnahme betrifft vor allem Menschen mit diesem Schutzstatus und stößt auf unterschiedliche Reaktionen von Politik, Verbänden und Kirchen.

Der familiennachzug und seine aktuelle regelung in deutschland

Der Familiennachzug ermöglicht es Asylsuchenden, ihre engen Angehörigen nach Deutschland zu holen. Für Personen mit einem anerkannten Flüchtlingsstatus oder einer Asylberechtigung nach der Genfer Flüchtlingskonvention besteht weiterhin ein uneingeschränktes Recht auf Nachzug von Ehepartnern, Kindern oder Eltern. Anders verhält es sich bei Menschen mit subsidiärem Schutzstatus: Für diese Gruppe soll der Familiennachzug erneut ausgesetzt werden – voraussichtlich für zwei Jahre. Ausnahmen sind nur in Härtefällen vorgesehen.

Subsidiärer Schutz ist eine von drei möglichen Schutzformen neben dem Flüchtlingsschutz und der Asylberechtigung. Er greift dann, wenn die anderen beiden Formen nicht zutreffen, aber im Herkunftsland ernsthafter Schaden droht – etwa Folter oder Todesstrafe. Häufig handelt es sich bei Betroffenen um Bürgerkriegsflüchtlinge. Sie haben einen unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland, ihr Recht auf Familiennachzug ist jedoch bereits eingeschränkt.

Die Regelungen zum Nachzug für subsidiär Schutzberechtigte haben sich seit 2015 mehrfach geändert: Zunächst wurde das Nachzugsrecht erleichtert; ein Jahr später erfolgte eine erste Aussetzung des Nachzugs; 2018 führte die Bundesregierung ein monatliches Kontingent von maximal 1 000 Visa ein. In den letzten beiden Jahren wurde dieses Kontingent weitgehend ausgeschöpft.

Betroffene gruppen und zahlen

Ende 2024 lebten laut Ausländerzentralregister rund 381 000 Menschen mit subsidiärem Schutzstatus in Deutschland – davon etwa 296 000 aus Syrien. Etwa die Hälfte dieser Personen lebt bereits seit mindestens sechs Jahren hierzulande; knapp 66 000 erhielten den Status erst im vergangenen Jahr.

Unklar bleibt, wie viele dieser Geflüchteten bereits ihre Familienangehörigen nachgeholt haben oder dies noch planen. Die erneute Aussetzung des Familiennachzugs trifft somit eine große Zahl an Menschen direkt oder indirekt.

Die Einschränkung betrifft insbesondere Ehepartner sowie minderjährige Kinder und Elternteile dieser Gruppe – sie können nur noch in Ausnahmefällen nachziehen. Dies führt zu erheblichen Verzögerungen bei familiären Zusammenführungen und stellt viele Betroffene vor große Herausforderungen im Alltag sowie bei ihrer Integration.

Politische motive hinter der erneuten aussetzung des familiennachzugs

Die Union hatte schon vor der Bundestagswahl gefordert, die Zahl ankommender Geflüchteter zu begrenzen angesichts angeblich erschöpfter Aufnahmekapazitäten in Kommunen und sozialen Einrichtungen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt bezeichnet die Aussetzung als wichtigen Baustein zur Verringerung neuer Flüchtlingszahlen durch Begrenzung legaler Zuwanderungswege über den Familiennachzug für subsidiär Geschützte.

Kommunalverbände unterstützen diese Position unter Verweis auf Überlastungen ihrer Infrastruktur sowie das Ziel einer gesicherten gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber Zuwanderern insgesamt.

Diese Argumentation stellt den Fokus klar auf Steuerbarkeit von Migration sowie Entlastung öffentlicher Dienste durch weniger Neuzugänge innerhalb geschützter Gruppen ohne Fluchtgrundlage gemäß Genfer Konvention beziehungsweise Asylrechtsschutzstatus.

Kritik an der geplanten maßnahme

Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl kritisieren das Vorhaben scharf: Das Gesetz werde als „Familienzerstörungsgesetz“ bezeichnet – eine Katastrophe gerade für jene Geflüchtetenfamilien, deren Anträge oft jahrelang unbearbeitet blieben oder nun gar nicht mehr bearbeitet würden.

Durch die erneute Aussetzung würden legale Fluchtwege geschlossen; sichere Möglichkeiten zur Einreise über familiäre Bindungen entfielen vollständig bis auf wenige Härtefallregelungen – welche wiederum als viel zu eng gefasst gelten würden.

Auch kirchliche Organisationen lehnen den Stopp ab: Sie verweisen darauf, dass das Grundgesetz Familie unter besonderen Schutz stelle – dies gelte auch uneingeschränkt für schutzsuchende Familien unabhängig vom jeweiligen Aufenthaltsstatus.*

Fachleute weisen zudem darauf hin, dass ein geordneter Familiennachzug wesentlich zur Integration beitrage. Zusammenhalt innerhalb der Familie fördere soziale Stabilität ebenso wie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben langfristig.*

Diese Kritik zeigt deutlich Spannungsfelder zwischen migrationspolitischen Steuerungsinteressen einerseits sowie humanitären Verpflichtungen andererseits.*

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