Der Bundestag hat entschieden, den Familiennachzug für Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus für zwei Jahre auszusetzen. Das Gesetz betrifft vor allem subsidiär Schutzberechtigte und sorgt in der politischen Debatte für kontroverse Reaktionen.
Aussetzung des familiennachzugs im Bundestag beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am 27. Juni 2025 die Aussetzung des Familiennachzugs für Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus beschlossen. Die Maßnahme gilt zunächst für zwei Jahre und betrifft Angehörige von Menschen, die in Deutschland subsidiären Schutz genießen. Damit wird das bisherige Kontingent von jährlich 12 000 nachziehenden Angehörigen dieser Gruppe vorerst nicht erfüllt.
Das Parlament stimmte namentlich über den Gesetzentwurf ab, der vom Bundesinnenminister Alexander Dobrindt eingebracht wurde. Insgesamt votierten 444 Abgeordnete dafür, während 135 dagegen stimmten. Die Abstimmung leitete Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow . Während der Debatte kam es zu teils hitzigen Wortgefechten zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen.
Die Regelung sieht vor, dass subsidiär Schutzberechtigte künftig nur noch in Härtefällen ihre Ehepartner oder minderjährigen Kinder nachholen dürfen. Für unbegleitete Minderjährige soll zudem ein Nachzug der Eltern möglich bleiben – allerdings ebenfalls streng begrenzt. Diese Einschränkung gilt anders als bei anerkannten Flüchtlingen oder Asylberechtigten nach der Genfer Flüchtlingskonvention, deren Familien weiterhin uneingeschränkt nachziehen dürfen.
Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen ohne vollen Flüchtlingsstatus; dazu zählen etwa 380 000 Menschen in Deutschland, überwiegend Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Im Gegensatz zu voll anerkannten Flüchtlingen hat die Bundesregierung hier größeren Spielraum bei migrationspolitischen Entscheidungen.
Politische debatte um gesetzesvorlage von innenminister dobrindt
Vor der Abstimmung warb Innenminister Alexander Dobrindt eindringlich für seinen Gesetzentwurf und betonte die Notwendigkeit einer Begrenzung des Zuzugs: „Die Belastbarkeit unserer Sozialsysteme sowie Bildungs- und Wohnungsmarkt haben Grenzen.“ Er erklärte weiter: „Deswegen muss auch der Zuzug nach Deutschland eine Grenze kennen.“ Zudem verwies er darauf, dass durch das Gesetz ein „Geschäftsmodell von kriminellen Banden und Schleppern zerschlagen“ werde.
Vertreterinnen und Vertreter der SPD räumten ein, dass ihnen die Zustimmung schwerfalle – insbesondere wegen humanitärer Bedenken gegenüber Betroffenen des Familiennachzugsverbots. Der SPD-Abgeordnete Sebastian Fiedler sagte: „Das ist ein Thema, das sich die SPD so nicht ausgedacht hätte.“ Dennoch trage man den Kompromiss mit, da Härtefälle unberührt blieben und die Aussetzung zeitlich auf zwei Jahre begrenzt sei. Auch Integrationsbeauftragte Natalie Pawlik betonte diese Aspekte als Gründe zur Zustimmung innerhalb ihrer Fraktion.
Die Opposition reagierte kritisch bis ablehnend auf das Vorhaben: Linke-Abgeordnete bezeichneten das Gesetz als „grausame Symbolpolitik auf dem Rücken der Schwächsten“. Bei einer Rede Dobrinnds kam es zu Zwischenrufen; Bundestagspräsidentin Julia Klöckner erteilte dem Linken-Abgeordneten Luigi Pantisano einen Ordnungsruf wegen Unterstellungen gegen den Innenminister.
Auch Grüne kritisierten scharf: Der Abgeordnete Marcel Emmerich sprach von einem „unbarmherzigen“ Gesetz mit großem Leidspotenzial – etwa durch Trennung von Kindern und Eltern oder Ehepartnern über lange Zeiträume hinweg ohne persönlichen Kontakt.
Von Seiten der AfD warf Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann dem Minister vor, dessen Vorschläge seien eine Kopie eigener Forderungen gewesen. Dobrindt wies dies zurück: „Wir stehen nicht für Radikalisierung oder Extremismus“, sondern wollten Polarisierung reduzieren.
Kirchliche kritik an migrationspolitischem gesetzentwurf
Das neue Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs stellt eines der ersten großen migrationspolitischen Projekte der aktuellen Bundesregierung dar – sie verfolgt eine klare Begrenzungspolitik bei Migration insgesamt. Bereits im Vorfeld hatten verschiedene gesellschaftliche Akteurinnen Kritik geäußert; darunter auch Vertreterinnen evangelischer Kirche in Deutschland.
Der Berliner Bischof Christian Stäblein äußerte sich deutlich gegen das Vorhaben: Es sei ein Gebot christlicher Nächstenliebe sicherzustellen, dass Geflüchtete nicht jahrelang getrennt von ihren engsten Angehörigen leben müssten. Er sagte dem Tagesspiegel zufolge:
„Wer mit seinen Nächsten in Sicherheit leben darf, findet schneller Halt.
Er lernt leichter unsere Sprache,
kann sich besser integrieren
und wird eher Teil unserer Gesellschaft.“
Diese Argumentation unterstreicht den Zusammenhang zwischen familiärer Stabilität sowie erfolgreicher Integration geflüchteter Menschen in Deutschland – Aspekte also jenseits rein rechtlicher Erwägungen im Migrationsrechtssystem.