Der Bundeshaushalt 2025 sieht umfangreiche Ausgaben von 503 Milliarden Euro vor, darunter erhebliche Investitionen in die Wirtschaft. Finanzminister Lars Klingbeil plant mit dem sogenannten „Investitionsbooster“ steuerliche Entlastungen und Fördermaßnahmen, um Unternehmen in Deutschland zu stärken. Parallel dazu sind Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten vorgesehen, die insbesondere energieintensive Branchen entlasten sollen.
Haushaltsplan 2025: mehr ausgaben und kreditaufnahme für wirtschaftsförderung
Der Haushaltsentwurf des Bundesfinanzministers Lars Klingbeil sieht für das Jahr 2025 Ausgaben in Höhe von 503 Milliarden Euro vor. Das entspricht einem Anstieg um rund 28,8 Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr. Um diese Mehrausgaben zu finanzieren, ist eine Nettokreditaufnahme von insgesamt 81,8 Milliarden Euro geplant – ein deutlicher Anstieg gegenüber den geplanten 33,3 Milliarden Euro im Jahr 2024.
Die Gründe für die höheren Ausgaben liegen vor allem in zwei Bereichen: Zum einen steigen die Verteidigungsausgaben deutlich an. Zum anderen soll mit dem sogenannten „Investitionsbooster“ gezielt die Wirtschaft gefördert werden. Dieser Begriff steht für ein Paket aus steuerlichen Erleichterungen und Investitionsanreizen, das Unternehmen helfen soll, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und neue Investitionen anzustoßen.
Im Kern umfasst der „Investitionsbooster“ drei wesentliche Maßnahmen: Sonderabschreibungen auf Investitionen zwischen den Jahren 2025 bis einschließlich 2027; eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab dem Jahr 2028; sowie spezielle Abschreibungsregeln bei Anschaffung von Elektrofahrzeugen inklusive einer Erhöhung der Preisobergrenze pro Fahrzeug auf bis zu 100 000 Euro.
Diese Maßnahmen sollen Unternehmen finanziell entlasten und gleichzeitig Anreize schaffen, vermehrt Kapital in Maschinenbau oder nachhaltige Technologien wie Elektromobilität zu investieren. Zusätzlich wird Forschung durch höhere steuerliche Zulagen gefördert – ein wichtiger Faktor zur Stärkung des Innovationsstandorts Deutschland.
Körperschaftsteuer: bedeutung und geplante senkungen ab 2028
Die Körperschaftsteuer betrifft Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften , Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Genossenschaften als juristische Personen des Privatrechts. Aktuell beträgt dieser bundesweit einheitliche Steuersatz pauschal 15 Prozent auf den Gewinn eines Unternehmens. Hinzu kommen regionale Gewerbesteuern mit unterschiedlichen Hebesätzen je nach Kommune.
Nach Angaben der OECD lag der kombinierte Körperschaftsteuersatz inklusive Gewerbesteuer im Jahr 2023 durchschnittlich bei etwa 29,94 Prozent deutschlandweit – international betrachtet gilt dies als vergleichsweise hohes Niveau im Wettbewerb um Unternehmensansiedlungen.
Mit dem neuen Haushalt wird nun eine schrittweise Absenkung dieser Steuer geplant: Ab dem Jahr 2028 soll sie jährlich um jeweils einen Prozentpunkt sinken – über fünf Jahre hinweg –, sodass sich der Satz am Ende auf zehn Prozent reduziert. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Deutschland als Wirtschaftsstandort attraktiver zu machen und damit langfristig mehr Investitionen anzuziehen.
Wirtschaftswissenschaftlerin Veronika Grimm, Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, betont dazu:
„Deutschland ist im internationalen Vergleich ein Hochsteuerland für Unternehmen.“ Sie weist darauf hin, dass Nachbarländer bereits Steuersenkungen vorgenommen hätten; dies wirke sich negativ auf deutsche Ansiedlungsentscheidungen aus. Der „Investitionsbooster“ könne daher helfen, diesen Wettbewerbsnachteil abzubauen.
Energiekosten senken durch stromsteuerreduzierung trotz kritik
Neben den direkten Steuererleichterungen enthält das Haushaltskonzept auch milliardenschwere Entlastungsmaßnahmen bei Energiepreisen ab Januar 2026 – wenn auch nicht direkt Teil des „Investitionsboosters“. Die Stromsteuer wird dauerhaft gesenkt – allerdings zunächst nur für Industrieunternehmen sowie Land- und Forstwirtschaftsbetriebe mit hohem Energieverbrauch.
Für viele andere Wirtschaftsbereiche sowie private Verbraucher sind keine unmittelbaren Entlastungen vorgesehen worden; dies führt teils zu heftiger Kritik seitens Opposition sowie Verbraucherschützern. Ursprünglich hatte die Koalition aus CDU/CSU und SPD eine generelle Stromsteuersenkung angekündigt – mindestens um 0,05 Cent pro Kilowattstunde –, was jedoch aufgrund finanzieller Zwänge eingeschränkt wurde.
Die reduzierte Stromsteuer wirkt sich positiv auf energieintensive Betriebe aus; sie können so ihre Produktionskosten senken und wettbewerbsfähiger bleiben beziehungsweise werden gestärkt beim Ausbau klimafreundlicher Technologien wie Wärmepumpen oder Elektroautos durch geringere Betriebskosten unterstützt.
Allerdings entstehen Kommunen erhebliche Einnahmeverluste infolge sinkender Gewerbesteuereinnahmen aufgrund reduzierter Unternehmensgewinne infolge dieser Steuerentlastungspolitik — geschätzt rund 13,5 Milliarden Euro bundesweit –, während Länder Verluste von etwa 16,6 Milliarden Euro verkraften müssen.
Um diese Mindereinnahmen zumindest teilweise auszugleichen übernimmt der Bund befristet zwischen 2025 bis 2039 vollständig die Steuerausfälle bei Kommunen über Mehrwertsteuerrückerstattungen an Länder weitergeleitet nach kommunalen Verteilungsschlüsseln gemäß Daseinsfürsorgepflicht . Zudem stellt er acht Milliarden Euro Sondervermögen bereit zur Förderung von Infrastrukturprojekten insbesondere Bildungseinrichtungen wie Kitas oder Krankenhäusern in Ländern bereitgestellt werden sollen.
Kommunale finanzlage bleibt angespannt trotz bundeshilfe
Trotz staatlicher Kompensationszahlungen kritisieren Vertreter einiger Bundesländer weiterhin unzureichende Unterstützung ihrer Kommunalfinanzen angesichts hoher Verschuldungsstände vieler Städte, besonders in Nordrhein-Westfalen . Ministerpräsident Winfried Kretschmann bezeichnete den Kompromiss als unzureichend:
Kritisch sei nicht nur fehlende zusätzliche Entlastung sondern auch unveränderte prekäre Lage vieler Gemeinden.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung verpflichtet, jährlich rund 250 Millionen Euro an Altschuldenhilfen bereitzustellen zur Unterstützung kommunaler Entschuldungsprojekte über Landesprogramme gemäß Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen, FDP vom Dezember 2022.
Diese Mittel dienen dazu, bestehende Schuldenberge abzubauen, damit wieder Spielräume entstehen können sowohl zum Unterhalt öffentlicher Infrastruktur als auch zum Tätigen neuer Investitionen vor Ort.
Insgesamt zeigt sich somit zwar eine klare politische Absicht seitens Bundesregierung, größere finanzielle Belastbarkeit gerade kleinerer Gemeinden sicherzustellen, doch bleibt deren tatsächliche Umsetzung angesichts komplexer Finanzlage herausfordernd.
Wirtschaftsexperten bewerten investitionsanreiz positiv aber fordern weitere reformschritte
Ökonomin Veronika Grimm bewertet den „Investitionsbooster“ grundsätzlich positiv hinsichtlich kurzfristiger Wachstumseffekte:
„Durch Freiräume im Haushalt kann Staat mehr Geld investieren.“
Sie warnt jedoch davor, allein hierauf langfristig nicht bauen zu können ohne begleitende Strukturreformen, beispielsweise sozialversicherungsrechtlicher Systeme zur Senkung von Lohnnebenkosten oder Subventionsabbau zugunsten effizienterer Fördermechanismen.
Langfristiges Wachstumspotenzial lasse sich nur steigern durch verstärkte Forschungsförderung kombiniert mit technologischem Fortschritt sowie Ausbau produktiver Kapazitäten.
Ein weiterer zentraler Faktor sei Sicherheit am Standort Deutschland:
„Niemand investiert dort, wo äußere Sicherheit fehlt.“
Damit verweist sie zugleich auf außenpolitische Rahmenbedingungen, welche ebenfalls Einfluss haben könnten, ob Firmen ihren Sitz hierzulande wählen.
Insgesamt stellt das Paket einen wichtigen Schritt dar, doch bedarf es ergänzender Reformschritte, damit Deutschland seine Position als attraktiver Industriestandort behauptet beziehungsweise verbessert.