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Bundestag beschließt investitionsbooster zur ankurbelung der wirtschaft und steuererleichterungen

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Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Wachstumspaket verabschiedet, das Unternehmen mit Steuererleichterungen in Milliardenhöhe zu mehr Investitionen motivieren soll. Der Bundestag stimmte dem Gesetzespaket zu, während die Opposition Zweifel an dessen Wirksamkeit äußert.

Steuerliche Anreize für unternehmen durch den investitionsbooster

Der Bundestag hat ein neues Maßnahmenpaket beschlossen, das Unternehmen durch erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten erhebliche Steuerentlastungen bietet. Ab dem 1. Juli können Firmen ihre Ausgaben für Maschinen und Geräte degressiv abschreiben – mit bis zu 30 Prozent im laufenden Jahr sowie in den beiden Folgejahren. Diese Regelung senkt unmittelbar nach der Anschaffung die Steuerlast und stellt den Unternehmen schneller liquide Mittel zur Verfügung. Finanzminister Lars Klingbeil erklärte: „Das ist das, was diese Regierung sich vorgenommen hat: Die wirtschaftliche Stärke, das Wachstum, die Sicherung von Arbeitsplätzen nach ganz vorne zu stellen.“

Der sogenannte Investitionsbooster soll zunächst bis Ende 2027 gelten. Im Anschluss daran ist eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer geplant – von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent im Jahr 2032. Diese langfristige Maßnahme zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen nachhaltig zu stärken.

Neben den Abschreibungsregelungen umfasst das Paket auch steuerliche Förderungen für Elektrofahrzeuge im Unternehmensbesitz: Die Preisobergrenze für reine E-Autos wird von 75 000 auf 100 000 Euro angehoben; zudem können Firmen im ersten Jahr nach Anschaffung eine Abschreibung von bis zu 75 Prozent geltend machen.

Forschungsausbau und finanzielle unterstützung bei innovationen

Ein weiterer Schwerpunkt des Wachstumspakets liegt auf der Förderung von Forschung und Entwicklung . Die Forschungszulage wird ausgeweitet: Die Bemessungsgrundlage steigt von zehn Millionen Euro auf zwölf Millionen Euro pro Projektzeitraum zwischen 2026 und 2030. Damit erhalten Unternehmen einen höheren finanziellen Anreiz, in innovative Technologien und Produkte zu investieren.

Darüber hinaus werden zusätzliche Gemeinkosten sowie sonstige Betriebskosten künftig ebenfalls förderfähig sein – eine Erweiterung gegenüber bisherigen Regelungen. Gleichzeitig sollen bürokratische Hürden reduziert werden, um Verfahren effizienter zu gestalten.

Diese Maßnahmen sollen insbesondere kleinen und mittleren Betrieben zugutekommen, deren Innovationskraft als zentraler Motor des Wirtschaftswachstums gilt.

Politische reaktionen und zweifel an wirkung des wachstumspakets

Trotz positiver Signale aus Teilen der Wirtschaft stößt das Paket nicht nur auf Zustimmung: Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, warnte davor, dass neue Abschreibungsregeln keine Garantie für tatsächliche Investitionen seien. Sie betonte: „Das Geld könne beispielsweise auch an Aktionärinnen und Aktionäre ausgeschüttet werden.“ Ähnlich äußerte sich Christian Görke von der Linkspartei; er bezweifelt generell einen direkten Zusammenhang zwischen Steuersenkungen und erhöhten Investitionen.

Zudem zögern viele Unternehmen angesichts globaler Unsicherheiten wie Handelskonflikten oder einer unberechenbaren Zollpolitik weiterhin mit größeren Ausgabenentscheidungen.

Die Koalition aus CDU/CSU sowie SPD befürwortete hingegen einstimmig den Gesetzentwurf; AfD enthielt sich bei der Abstimmung; Grüne sowie Linke lehnten ihn ab.

Finanzielle folgen für länder und kommunale ebenen

Die erwarteten Steuerausfälle durch die neuen Entlastungsmaßnahmen führten bereits vor Verabschiedung des Pakets zu Verhandlungen zwischen Bund sowie Ländern über Kompensationszahlungen. Eine hochrangige Bund-Länder-Gruppe erzielte kürzlich Einigungen:

Der Bund erstattet Kommunen ihre Mindereinnahmen vollständig in den Jahren zwischen 2025 bis einschließlich 2029 zurück – dies erfolgt über Anpassungen am Mehrwertsteueranteil zugunsten kommunaler Haushalte. Für die Länder sieht die Vereinbarung eine teilweise Erstattung vor; zusätzlich erhalten sie jährlich acht Milliarden Euro aus dem Bundes-Sondervermögen Infrastruktur-Und-Klimaschutz in den Jahren von 2026 bis einschließlich 2029 als Ausgleichszahlung.

Diese finanziellen Mechanismen sollen sicherstellen, dass weder Länder noch Kommunen dauerhaft unter Einnahmeverlusten leiden müssen infolge des Wachstumspakets.

Bundesrat entscheidet über wachstumsgesetz am juli

Nach erfolgreicher Verabschiedung im Bundestag steht nun noch eine wichtige Hürde bevor: Am 11. Juli stimmt der Bundesrat über das Gesetzespaket ab. Obwohl einige Fraktionen Bedenken geäußert hatten, signalisierten Vertreter mehrerer Bundesländer bereits ihre Zustimmung zum Vorhaben.

Damit könnte das Wachstumsgesetz zeitnah in Kraft treten – vorausgesetzt es bestehen keine unerwarteten Widerstände oder Änderungsforderungen seitens einzelner Landesregierungen oder Ausschüsse innerhalb des Bundesrates.

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