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Wels greift badende im Brombachsee an – polizist erschießt zwei Meter langen Fisch

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Ein zwei Meter langer Wels griff im Brombachsee in Mittelfranken mehrere Badende an. Ein Polizist schoss daraufhin auf den Fisch, der anschließend von Anglern geborgen wurde. Die Tierrechtsorganisation Peta kritisiert das Vorgehen und erwägt rechtliche Schritte.

Angriffe des riesenwelses auf badende im brombachsee

Am 12.06.2024 kam es am Brombachsee im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen zu mehreren Angriffen eines ungewöhnlich großen Welses auf Badende. Der Fisch, dessen Länge etwa zwei Meter betrug, zeigte aggressives Verhalten gegenüber Personen im Wasser und verletzte einige von ihnen dabei leicht bis mittelschwer. Nach Angaben der Polizei ereigneten sich die Vorfälle am Freitagnachmittag, als zahlreiche Besucher den See zum Baden nutzten.

Die Einsatzkräfte wurden alarmiert und trafen vor Ort Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Da der Wels weiterhin Bedrohung darstellte, entschied ein Beamter schließlich, mit seiner Dienstpistole auf das Tier zu schießen. Das Tier wurde getroffen und starb infolgedessen noch am Einsatzort. Zwei Angler bargen den toten Fisch aus dem Wasser.

Die Polizei begründete ihr Vorgehen damit, dass eine andere Lösung nicht praktikabel gewesen sei: Aufgrund eines zeitgleich stattfindenden Musikfestivals sei eine lückenlose Überwachung des Strandbereichs unmöglich gewesen; Feiernde hätten auch nachts ins Wasser gehen können – dies hätte ein dauerhaftes Sperren des Strandes erschwert oder verhindert.

Kommentar der polizei zum einsatz

„Eine andere Lösung war aufgrund der besonderen Umstände nicht realisierbar“, hieß es von Seiten der Einsatzkräfte.

Kritik von tierschützern und rechtliche bewertung

Die Tierrechtsorganisation Peta äußerte sich unmittelbar nach dem Vorfall kritisch zum Einsatz gegen den Wels und kündigte an, Strafanzeige gegen die beteiligten Polizeibeamten sowie die Angler stellen zu wollen. In einer Stellungnahme bezeichnete Peta das Vorgehen als „extrem schmerzhaft“, „langsam“ sowie „unnötig“ und warf den Verantwortlichen einen gesetzeswidrigen Umgang mit dem Tier vor.

Aus Sicht der Organisation hätte es alternative Maßnahmen gegeben: So hätten Sicherheitskräfte dafür sorgen können, dass Festivalbesucher nicht in dem betroffenen Bereich schwimmen oder dort zumindest streng überwacht werden könnten – ohne dass eine Tötung notwendig gewesen wäre.

Die zuständige Staatsanwaltschaft in Ansbach bestätigte gegenüber Medienvertretern bislang keine eingegangenen Strafanzeigen zu diesem Fall . Die Ermittlungen dauern an; weitere Informationen liegen derzeit nicht vor.

Fragen zur behandlung gefährlicher wildtiere

Der Vorfall wirft Fragen zum Umgang mit gefährlichen Wildtieren in öffentlichen Badegewässern sowie zur Abwägung zwischen öffentlicher Sicherheit und Artenschutz auf – insbesondere bei Großfischen wie dem Wels , der in deutschen Gewässern vorkommt und aufgrund seiner Größe gelegentlich für Verunsicherung sorgt.

DPA

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