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P. diddy beendet verteidigung im sexhandelsprozess mit kurzer präsentation von sms-beweisen

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Der Musiker Sean John Combs, bekannt als P. Diddy, schloss seine Verteidigung im Prozess wegen Sexhandels und weiterer schwerwiegender Vorwürfe überraschend schnell ab. Seine Anwälte verzichteten auf Zeugen und präsentierten stattdessen SMS-Verläufe, die einvernehmliche Beziehungen belegen sollen.

Schnelle verteidigungsstrategie ohne zeugen vor gericht

Im laufenden Verfahren gegen P. Diddy sorgte die Verteidigung für eine unerwartete Wendung, als sie ihre Beweisführung nach weniger als 30 Minuten beendete. Statt Zeugen aufzurufen, legten die Anwälte Textnachrichten zwischen dem Angeklagten und zwei Frauen vor: der Sängerin Cassie sowie einer weiteren mutmaßlichen Klägerin unter dem Pseudonym „Jane“. Diese Nachrichten sollten nach Darstellung der Verteidigung beweisen, dass sämtliche sexuellen Kontakte freiwillig erfolgt seien.

Der 55-jährige Musiker hatte bereits zu Prozessbeginn auf nicht schuldig plädiert und bestätigte vor Gericht ausdrücklich seine Entscheidung, selbst nicht auszusagen. Die Anwältin Alexandra Shapiro betonte in ihrer kurzen Stellungnahme, dass keine belastbaren Beweise für die Anklagepunkte vorlägen. Die Strategie zielte darauf ab, Zweifel an den Anschuldigungen zu säen und das Bild eines einvernehmlichen Sexuallebens zu zeichnen.

Diese Vorgehensweise stand in starkem Kontrast zur umfangreichen Präsentation der Staatsanwaltschaft während der sieben Wochen dauernden Verhandlung. Dort waren über 30 Zeugen geladen worden, um schwere Vorwürfe wie Zwang durch Gewalt oder Drogenkonsum zu untermauern.

Staatsanwaltschaft wirft p. diddy zwangssexhandel vor

Die Anklage gegen den Rapper umfasst mehrere schwere Delikte: Sie wirft ihm vor, Frauen durch Gewaltmittel sowie Drogeneinsatz gezwungen zu haben, an unerwünschten sexuellen Handlungen teilzunehmen oder sich prostituieren zu lassen. Zudem wird ihm Verschwörung zur Erpressung sowie Beteiligung an einem kriminellen Netzwerk gemäß des US-amerikanischen RICO-Gesetzes zur Last gelegt.

Die Staatsanwaltschaft stellte in ihrem umfangreichen Plädoyer dar, wie das angebliche System von Druckmitteln funktionierte und welche Rolle der Angeklagte darin gespielt haben soll. Über einen Zeitraum von sieben Wochen wurden zahlreiche Zeugenaussagen präsentiert – darunter auch Berichte ehemaliger Partnerinnen –, um diese schweren Vorwürfe glaubhaft erscheinen zu lassen.

Gegenargumente der verteidigung

Im Gegensatz dazu argumentierte die Verteidigung vehement dagegen: Die betroffenen Frauen seien eigenständige Persönlichkeiten gewesen und hätten stets freiwillig gehandelt – so lautete zumindest deren Darstellung im Gerichtssaal durch Alexandra Shapiro.

Anwältin fordert sofortigen freispruch aller anklagepunkte

Unmittelbar nach Abschluss ihrer Beweisführung beantragte die Verteidigerin laut Berichten von Action News den sofortigen Freispruch ihres Mandanten in sämtlichen Punkten des Strafverfahrens gegen ihn – darunter gewaltsamer Sexhandel sowie Verschwörung zur Erpressung beziehungsweise Transport zur Prostitution.

Shapiro führte aus: „Die Staatsanwaltschaft konnte nicht beweisen, dass ihr Mandant Teil eines kriminellen Netzwerks gewesen sei oder eine entsprechende Verschwörung geplant habe.“ „Zudem gebe es keinerlei belastbare Hinweise auf Verstöße gegen das RICO-Gesetz.“ „Damit sei die gesamte Anklagebasis hinfällig.“

Dieser Antrag markiert einen weiteren Höhepunkt in einem Verfahren voller dramatischer Wendungen rund um den bekannten Musiker P. Diddy – dessen Ausgang weiterhin mit Spannung erwartet wird.

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