Die Bundesanwaltschaft hat im Fall des Messerangriffs auf Gäste einer Bar in Bielefeld einen neuen Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Täter erwirkt. Der Verdächtige, ein Syrer, soll sich vor der Tat der Terrormiliz Islamischer Staat angeschlossen haben und wird unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie versuchten Mordes angeklagt.
Hintergrund und anschluss an die terrormiliz islamischer staat
Der Tatverdächtige, Mahmoud M., steht im Zentrum der Ermittlungen nach dem Angriff am 18. Mai 2025 vor einer Bar in Bielefeld. Die Bundesanwaltschaft teilte mit, dass neue Erkenntnisse darauf hindeuten, dass sich der Syrer spätestens im Dezember 2014 dem IS angeschlossen habe. In den folgenden Jahren bis zum Frühjahr 2016 war er für die Organisation als Wach- und Grenzposten tätig.
Nach seiner Einreise nach Deutschland habe Mahmoud M. laut Ermittlungen beschlossen, im Namen eines sogenannten heiligen Kriegs möglichst viele Menschen zu töten – willkürlich ausgewählt und ohne spezifisches Zielpublikum. Diese Absicht spiegelt eine klare religiös motivierte Gewaltbereitschaft wider, die auch Grundlage für den aktuellen Haftbefehl ist.
Der Bundesgerichtshof ordnete daraufhin den weiteren Vollzug der Untersuchungshaft an. Die Vorwürfe umfassen neben Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung auch versuchten Mord sowie gefährliche Körperverletzung durch die Messerattacke.
Details zum messerangriff auf fußballfans vor bar
Am Abend des 18. Mai griff Mahmoud M. gezielt Gäste einer Bar an, die dort gerade den Aufstieg ihres Fußballvereins feierten. Vier Personen wurden bei dem Angriff lebensgefährlich verletzt; sie konnten sich jedoch mit Schlägen gegen den Angreifer zur Wehr setzen und verletzten ihn dabei ebenfalls.
Nach der Tat flüchtete Mahmoud M., wurde aber bereits am späten Abend des Folgetags nahe Düsseldorf festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft aufgrund eines ursprünglichen Haftbefehls des Amtsgerichts Bielefeld.
Die Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft erfolgte am 20. Mai wegen des Verdachts eines religiös motivierten Angriffs auf die freiheitliche demokratische Grundordnung Deutschlands – ein schwerwiegender Vorwurf mit weitreichenden rechtlichen Konsequenzen für den Beschuldigten.
Aufenthaltsstatus und herkunft des tatverdächtigen syrers
Mahmoud M., geboren in Syrien, besitzt eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Deutschland als sogenannter Geduldeter mit subsidiärem Schutzstatus seit Dezember 2023 laut Angaben des nordrhein-westfälischen Innenministeriums.
Er lebte zuletzt in einer Unterkunft in Harsewinkel im Kreis Gütersloh; seine Aufenthaltserlaubnis wurde von der Ausländerbehörde dieses Kreises bis Februar 2027 befristet ausgestellt.
Die bisherigen Ermittlungen ergaben zudem Hinweise darauf, dass er über die Türkei nach Europa eingereist ist – ein häufiger Fluchtweg vieler Migranten aus Krisengebieten wie Syrien seit Beginn des Bürgerkriegs dort vor mehr als einem Jahrzehnt.
Diese Informationen sind Teil laufender Untersuchungen zur genauen Herkunft seiner Verbindungen zum IS sowie zu möglichen Unterstützern oder Netzwerken innerhalb Deutschlands oder Europas insgesamt.