Home Nachrichten Reality-star Lateysha Grace berichtet von bronchi­tis und krupphusten bei ihrer tochter Navy Storm
Nachrichten

Reality-star Lateysha Grace berichtet von bronchi­tis und krupphusten bei ihrer tochter Navy Storm

Share
Share

Die britische Reality-TV-Persönlichkeit Lateysha Grace teilte auf Instagram mit, dass ihre sechs Monate alte Tochter Navy Storm wegen Atemproblemen ins Krankenhaus musste. Die Diagnose lautete Bronchitis und Krupphusten, die das Baby mit Inhalator und Steroiden behandelt bekam.

Gesundheitliche notlage bei baby Navy Storm

Die Situation für die dreifache Mutter Lateysha Grace war äußerst belastend. Sie berichtete, dass ihre Tochter zunächst keine erhöhte Temperatur hatte und ganz normal aß sowie schlief. Plötzlich verschlechterte sich der Zustand von Navy Storm jedoch rapide durch Atemprobleme. Die junge Mutter folgte ihrem Bauchgefühl und brachte das Kind umgehend in eine Klinik.

Dort wurde bei der sechs Monate alten Tochter Bronchitis sowie Krupphusten diagnostiziert – zwei Erkrankungen der Atemwege, die besonders bei Säuglingen gefährlich sein können. Zur Behandlung erhielt das Mädchen einen Inhalator sowie Steroide zur Linderung der Entzündung in den Atemwegen. Dank dieser schnellen medizinischen Hilfe verbesserte sich ihr Zustand zügig.

Einblick in Lateysha Graces erfahrung

In einem Instagram-Post beschrieb Lateysha Grace die Erfahrung als „herzzerreißend“ und betonte eindringlich: „Es ist so wichtig, sofort ärztliche Hilfe zu suchen, wenn Kinder plötzlich Probleme beim Atmen bekommen.“ Sie warnte andere Eltern davor, leichte Erkältungssymptome nicht zu unterschätzen oder abzuwarten.

Mittlerweile geht es Navy Storm besser: Das Baby hat wieder Appetit, schläft ruhiger und zeigt eine stabile Körpertemperatur. Die Influencerin nutzt ihre Reichweite bewusst dazu, Bewusstsein für ernste Kinderkrankheiten zu schaffen.

Schwangerschaftsverkündung nach schwieriger phase

Bereits im November des Vorjahres hatte Lateysha Grace voller Freude ihre Schwangerschaft verkündet – ein Moment großer Hoffnung nach einer schweren Zeit. Auf Instagram präsentierte sie ihren deutlich sichtbaren Babybauch mit den Worten: „Ich kann meinen Bauch nicht länger verstecken… Wir sind schwanger!“

Vorher musste sie eine Operation nach einer Eileiterschwangerschaft überstehen – ein traumatisches Erlebnis mit ungewissem Ausgang für zukünftige Familienplanung. Umso größer war die Erleichterung über diese neue Schwangerschaft.

Die TV-Bekanntheit erklärte offen: „Ich hatte ehrlich gesagt schon aufgegeben, jemals wieder ein Baby zu bekommen.“ Für sie sei diese zweite Chance wie ein Wunder gewesen: „Gott hat seine Magie wirken lassen und mich mit einem weiteren gesegnet.“

Diese persönlichen Einblicke zeigen neben dem öffentlichen Leben auch private Herausforderungen von Prominenten auf soziale Medienplattformen wie Instagram transparent auf – verbunden mit wichtigen Botschaften zur Gesundheit von Kindern in jungen Familien.

Share
Related Articles
Nachrichten

Mehr geld für kinder und familien gefordert zivilorganisationen kritisieren fehlende investitionen

Ein breites Bündnis aus 49 Zivilorganisationen fordert angesichts der Haushaltspläne der Bundesregierung...

Nachrichten

Altsteinzeitliche kanufahrt zeigt frühe seefahrtsfähigkeiten im westpazifik

Forschende aus Japan demonstrierten mit einem nachgebauten Einbaum, dass Menschen vor 30...

Nachrichten

Karin thaler über ihre ehe mit milos malesevic und ihr persönliches glück

Die Schauspielerin Karin Thaler, bekannt als Marie Hofer aus der Serie Die...

Nachrichten

80. Jahrestag der UN-Charta: unverzichtbarkeit der vereinten nationen in einer welt im umbruch

Die Unterzeichnung der UN-Charta vor 80 Jahren markierte einen Wendepunkt nach dem...

Immer aktuell: Nachrichten, Klatsch, Sport und Politik in Echtzeit.

Infos & Mitteilungen

Infos und Pressemitteilungen senden Sie eine E‑Mail an: info@thenga.de

Copyright © 2025 im Eigentum von Influencer Srls – Dieser Blog ist keine journalistische Publikation, da er ohne jegliche Periodizität aktualisiert wird. Er kann daher nicht als redaktionelles Produkt im Sinne des Gesetzes Nr. 62 vom 07.03.2001 angesehen werden.