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Mehr rechte für bankkunden beim dispo geplant: schutz vor zwangsvollstreckung und ratenzahlungspflicht

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Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz plant neue Regelungen, die Bankkunden mit überzogenem Konto besseren Schutz bieten sollen. Dabei stehen insbesondere Kündigungsfristen beim Dispositionskredit und verpflichtende Ratenzahlungsangebote im Fokus.

Verbesserter schutz bei überziehung des girokontos

Der Entwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz sieht vor, dass Bankkunden, die ihr Girokonto übermäßig überzogen haben, künftig besser vor einer sofortigen Zwangsvollstreckung geschützt werden. Konkret soll der Dispositionskredit nicht mehr ohne Frist gekündigt werden können. Stattdessen ist eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Monaten vorgesehen. Diese Maßnahme soll den Betroffenen mehr Zeit verschaffen, um ihre finanzielle Situation zu ordnen oder alternative Lösungen zu finden.

Der Dispositionskredit – kurz Dispo genannt – ist ein Überziehungskredit, den Banken auf Girokonten gewähren. Kunden dürfen ihr Konto bis zu einem bestimmten Limit ins Minus bringen. Die Bank kann diesen Kreditrahmen reduzieren oder kündigen; bisher war auch eine fristlose Kündigung möglich, etwa wenn sich die Vermögenslage des Kunden verschlechtert hat. Die genauen Bedingungen hängen von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Kunde und Institut ab.

Mit der geplanten Änderung wird das Vorgehen bei einer Kontenüberziehung transparenter und kundenfreundlicher gestaltet. Eine sofortige Sperrung oder Kündigung ohne Vorwarnung soll damit verhindert werden. Dies kann insbesondere in finanziell angespannten Situationen helfen, weitere Nachteile wie Zwangsvollstreckungen abzuwenden.

Verpflichtendes angebot zur ratenzahlung bei rückforderung

Ein weiterer zentraler Punkt im Gesetzesentwurf betrifft die Rückzahlung offener Beträge aus dem Dispokredit: Bevor Banken eine Zwangsvollstreckung einleiten dürfen, müssen sie dem Kunden ein Angebot unterbreiten, den offenen Betrag in zwölf gleichen Monatsraten zurückzuzahlen – jeweils zum vereinbarten Zinssatz.

Diese Regelung zielt darauf ab, Verbraucherinnen und Verbraucher vor abrupten Vollstreckungsmaßnahmen zu schützen und ihnen gleichzeitig eine realistische Möglichkeit zur Schuldenregulierung anzubieten. Das Angebot zur Ratenzahlung schafft Planungssicherheit sowie einen klar strukturierten Weg aus der Überschuldung heraus.

Die Verpflichtung gilt ausschließlich für Fälle mit übermäßiger Kontoüberziehung; kleinere Überziehungen sind davon nicht betroffen. Damit reagiert das Ministerium auf häufige Beschwerden von Bankkunden über plötzliche Forderungen ohne vorherige Abstimmung oder flexible Rückzahlungsoptionen.

Durch diese Neuerungen wird das Verhältnis zwischen Kreditgebern und -nehmern neu justiert: Es entsteht ein stärkerer Schutzmechanismus zugunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher bei finanziellen Engpässen am Girokonto.

Keine reglementierung der dispozinssätze im entwurf enthalten

Obwohl Dispokredite als kurzfristige Finanzierungsquelle gelten, sind sie wegen ihrer hohen Zinssätze oft sehr teuer – vielfach liegen diese zweistellig oberhalb von 10 Prozent jährlich; einige Institute verlangen sogar mehr als 15 Prozent Zinsen pro Jahr auf den eingeräumten Kreditrahmen.

Im Koalitionsvertrag hatten CDU/CSU sowie SPD angekündigt prüfen zu wollen „ob zur Durchsetzung angemessener marktüblicher Entgelte Kostendeckel für Basiskontenentgelte und Dispozinsen erforderlich sind“. Im aktuellen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig findet sich jedoch keine konkrete Festlegung dazu.

Aus dem Ministerium heißt es dazu: Eine sorgfältige Prüfung sei notwendig, um Überregulierungen zu vermeiden – solche könnten möglicherweise den Zugang zum wichtigen Instrument des Dispokredits erschweren oder einschränken. Zudem müsse die EU-Verbraucherschutzrichtlinie bis spätestens 20. November in nationales Recht umgesetzt werden; Fragen rund um Zinshöhen sollen daher separat behandelt werden.

Diese Zurückhaltung zeigt die Komplexität des Themas: Einerseits besteht Bedarf an faireren Konditionen für Verbraucherinnen und Verbraucher; andererseits darf durch Regulierung kein Ausschluss vom kurzfristigen Kreditmarkt entstehen beziehungsweise dessen Funktionalität beeinträchtigt werden.

Erweiterter verbraucherschutz bei kleinen krediten und buy-now-pay-later-modellen

Neben Änderungen beim klassischen Überziehungskredit enthält der Entwurf auch Vorschriften zum Schutz bei kleineren Krediten unter 200 Euro sowie sogenannten „Buy-now-pay-later“-Modellen . Diese Zahlungsmodelle erlauben es Kundinnen beziehungsweise Kunden beispielsweise online einzukaufen mit späterer Abbuchung vom Konto statt sofortiger Zahlung per Karte oder Lastschriftverfahren.

Für diese Angebote sollen künftig dieselben Verbraucherschutzvorschriften gelten wie für andere Kredite – selbst wenn sie unentgeltlich sind beziehungsweise keine direkten Kosten verursachen sollten. Um Käuferinnen sowie Anbieter nicht durch Informationsflut zu belasten bzw. Verwirrungen vorzubeugen ist vorgesehen worden, dass alle wesentlichen Informationen übersichtlich auf einem kurzen Informationsblatt zusammengefasst sein müssen.

Damit reagiert das Ministerium auf zunehmende Kritik an BNPL-Angeboten wegen mangelnder Transparenz sowie möglicher Verschuldungsrisiken gerade jüngerer Konsumenten durch schnelle Kaufentscheidungen ohne ausreichende Prüfung eigener finanzieller Möglichkeiten.

Neue vorgaben zur kreditwürdigkeitsprüfung schützen sensible daten

Um Überschuldungen vorzubeugen sieht der Gesetzentwurf zudem strengere Regeln hinsichtlich der Bonitätsprüfung vor: So dürfen künftig weder Informationen aus sozialen Netzwerken noch besonders sensible Daten wie Gesundheitsinformationen in solche Prüfprozesse einbezogen werden dürfen.

Diese Einschränkungen dienen dem Datenschutz ebenso wie dem Ziel eines faireren Umgangs mit Kundendaten während einer Kreditwürdigkeitsprüfung.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig betont hierzu ausdrücklich:

„Schnell abgeschlossene Kreditverträge können im Einzelfall erhebliche Risiken bergen; schlimmstenfalls führen solche Verträge in die Schuldenfalle.“

Die neuen Vorgaben sollen sicherstellen helfen, dass nur relevante Daten verwendet werden — so wird zugleich Missbrauch vermieden.

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