Die Gesellschaft für deutsche Sprache berät Standesämter bei der Zulassung neuer Vornamen, die im Zuge einer Geschlechtsänderung gewählt werden. Dabei lehnen Experten ungewöhnliche Namen wie Darkness oder Pixel ab, bestätigen aber Jekyll und Tikosh.
Beratung der Standesämter bei Vornamenswahl nach Geschlechtsänderung
Seit dem 1. November gilt in Deutschland das Selbstbestimmungsgesetz , das es Menschen erleichtert, ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt zu ändern. Im Rahmen dieser Änderung wählen viele Betroffene auch einen neuen offiziellen Vornamen aus. Die GfdS unterstützt die Standesämter dabei, wenn Unsicherheiten bezüglich der Zulässigkeit eines Namens bestehen. Die Geschäftsführerin Andrea Ewels berichtet von besonders fantasievollen Namen wie Nyx, Jekyll, Darkness oder Murmel, die zur Prüfung eingereicht werden.
Das Gesetz ermöglicht eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens durch einfache Erklärung im Personenstandsregister ohne Gutachten oder richterliche Beschlüsse. Nach der Anmeldung folgt eine dreimonatige Wartefrist bis zur Eintragung. Diese Neuerungen führen dazu, dass immer mehr Menschen ihre Namen anpassen und dabei oft kreative oder selbst erfundene Bezeichnungen wählen.
Die GfdS fungiert als beratendes Organ für die Standesämter und prüft insbesondere Fälle mit ungewöhnlichen Wünschen sorgfältig auf ihre Vereinbarkeit mit den rechtlichen Vorgaben sowie dem Wohl des Einzelnen.
Häufigkeit problematischer vornamen und kriterium für ablehnung
Laut Andrea Ewels können grundsätzlich viele neue Namen genehmigt werden; dennoch ist die Zahl problematischer Fälle deutlich höher als bei Neugeborenen-Namen. Während etwa 90 Prozent aller Babynamen bestätigt würden, liege diese Quote bei den SBGG-bedingten Namenswünschen nur zwischen 60 und 70 Prozent.
Der Grund dafür liegt darin, dass Personen nach einer Geschlechtsänderung häufig eigene Namen erfinden oder Spitznamen verwenden statt klassischer Vornamen mit traditionellem Klangbild. Diese Bezeichnungen entsprechen nicht immer den üblichen Kriterien eines Vor- beziehungsweise Rufnamens und können negative Assoziationen hervorrufen.
Die GfdS legt Wert darauf zu betonen: „Namen dürfen das Wohl des Menschen nicht gefährden.“ Das bedeutet konkret: Ein Name darf seinen Träger weder lächerlich machen noch unangemessene Bedeutungen transportieren.
Neben Fantasienamen sind auch Alltagsnamen Gegenstand der Prüfung – etwa wenn jemand seinen bisherigen geschlechtsspezifischen Namen trotz geänderten Eintrags behalten möchte. Dies ist nur möglich bei einem Wechsel auf „divers“ oder wenn der Name ganz gestrichen wird; ansonsten gelten dieselben Richtlinien wie für Neugeborene-Vornamen.
Bestätigte namen versus abgelehnte beispiele aus aktueller praxis
Im aktuellen Prüfungsprozess hat die GfdS unter anderem folgende neu beantragte Vornamen bestätigt: Nyx, Jekyll, Morax, Tikosh sowie Dakota. Diese wurden als zulässig eingestuft aufgrund ihrer neutralen Bedeutung beziehungsweise ihres akzeptierten Namenscharakters im deutschen Sprachraum.
Demgegenüber mussten Wünsche wie Skeleton, Darkness, Pixel oder Murmel abgelehnt werden – sie entsprächen nicht den Anforderungen an einen offiziellen Vornamen gemäß geltender Rechtslage und könnten negative Reaktionen hervorrufen.
Andrea Ewels erklärt weiter: „Für erwachsene Personen gelten dieselben Richtlinien wie für Neugeborene.“ Das heißt insbesondere keine Lächerlichkeit erzeugende Bezeichnungen sowie keine Begriffe mit negativen Konnotationen sind erlaubt – unabhängig vom Alter des Antragstellers.
Pro Woche erhält die Gesellschaft etwa 15 bis 20 Anfragen zu neuen Vornamen; davon stammen rund fünf bis acht von Personen mit geänderten Geschlechtseinträgen inklusive erforderlicher Namensanpassung durch das SBGG-Gesetz seit November letzten Jahres.