neues energielabel für tablets und smartphones ab 20.06.2025 in der eu gültig
Die Europäische Union führt ab dem 20. Juni 2025 ein neues Energielabel für Tablets und Smartphones ein, das Verbrauchern detaillierte Informationen zur Energieeffizienz, Haltbarkeit und Reparierbarkeit der Geräte bietet.
Ab dem genannten Datum gilt in allen EU-Mitgliedstaaten das neue Energielabel, das von der Europäischen Kommission eingeführt wurde, um Verbraucher besser über die Qualität ihrer elektronischen Geräte zu informieren. Das Label zeigt nicht nur die Energieeffizienz an, sondern gibt auch Auskunft über die Akkulaufzeit sowie den Schutz vor Staub und Feuchtigkeit. Darüber hinaus informiert es über die Robustheit des Geräts bei Stürzen – wichtige Kriterien für Nutzer, die Wert auf langlebige Technik legen.
Das Ziel dieser Maßnahme ist es, den Kunden eine fundierte Kaufentscheidung zu ermöglichen und gleichzeitig einen Anreiz für Hersteller zu schaffen, qualitativ hochwertigere Produkte anzubieten. Die Angaben auf dem neuen Energielabel sollen klar verständlich sein und helfen dabei, verschiedene Modelle direkt miteinander zu vergleichen.
Neben der reinen Energiekennzeichnung enthält das Label auch Hinweise zur Reparierbarkeit des Geräts sowie zur Verfügbarkeit wichtiger Ersatzteile. Diese Aspekte gewinnen zunehmend an Bedeutung im Kontext nachhaltiger Konsumgewohnheiten und Ressourcenschonung innerhalb Europas.
Ökodesign-verordnung fordert langlebigkeit und reparaturfreundlichkeit
Parallel zur Einführung des neuen Energielabels treten verschärfte Anforderungen an Hersteller von Tablets und Smartphones in Kraft: Die sogenannte Ökodesign-Verordnung verpflichtet sie dazu, ihre Produkte widerstandsfähiger gegen mechanische Belastungen wie Stürze oder Feuchtigkeit zu gestalten. Dadurch soll die Lebensdauer der Geräte verlängert werden.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die verbesserte Verfügbarkeit von Ersatzteilen: Hersteller müssen sicherstellen, dass essenzielle Komponenten schnell lieferbar sind – so können Reparaturen zügig durchgeführt werden ohne lange Wartezeiten oder unnötigen Elektroschrott durch frühzeitigen Austausch ganzer Geräte.
Diese Maßnahmen sind Teil einer umfassenden Strategie der EU-Kommission zur Förderung nachhaltiger Elektronikprodukte mit reduziertem Umweltfußabdruck während ihres gesamten Lebenszyklus’. Durch höhere Standards bei Designqualität sowie Informationspflichten gegenüber Verbrauchern wird angestrebt, den Ressourcenverbrauch deutlich zu senken.
Die Neuerungen gelten europaweit verbindlich ab dem genannten Datum; Händler müssen entsprechend gekennzeichnete Ware anbieten beziehungsweise verkaufen dürfen nur noch Produkte mit gültigem Energielabel gemäß den neuen Vorgaben.
Damit setzt Europa einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz im Elektronikmarkt sowie einem bewussteren Umgang mit digitalen Endgeräten im Alltag aller Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der Union.